Eine andere Meinung zu haben als jagdlich orientierte Menschen bedeutet ja nicht künstlich aufregen und sollte im Rahmen einer Diskussion respektvoll erörtert werden können.
Man kann eine Meinung haben, ohne sich aufzuregen. Und wie gesagt, das Wort „Entnahme“ kommt nicht von den Jägern, sondern das ist juristisch das, was im Bundesnaturschutzgesetz verboten ist. Darunter zählt nicht nur das töten, sondern auch Sammeln oder Einfangen. Juristen sind da gerne mal sehr allgemein unterwegs.
„Zur Strecke bringen“, „Erlegen“, „Abfangen“, „Ansprechen“, es gibt viele Fachbegriffe und Waidmannssprache rund um das Töten, das alles hat eine Bedeutung für einen Jäger, es ist situativ beschreibend. Ja, dazu eine Meinung zu haben ohne den Hintergrund verstehen zu wollen ist nicht sachlich. Auch wenn mir bewusst ist, dass das für einen Laien sachlich wirken mag.