Von einfach habe ich auch nix geschrieben, aber mWn ist das Gesetz dazu in Bayern anders.
Ich koennte jetzt nachschauen, hab aber keine Zeit.
Ja, der Abschuss ist einfacher möglich, als in anderen Bundesländern. Das ist soweit korrekt, trotzdem muss es ja auch konkret passen und das ist bei einem hetzenden Hund einfach schwierig mit dem Ansprechen (und das hast du immer zu gewährleisten). Gleichzeitig kannst du Gift darauf nehmen, dass du mit dem HH vor Gericht landen wirst, sprich: du musst die Rechtfertigung nachweisen! Heißt, ein Video machen am besten.
Ehrlich, natürlich kann das passieren, aber die Wahrscheinlichkeit dass der Hund schlicht verunfallt oder sich selbst umbringt ist beim wildern so viel höher als die dass da zufällig ein Jäger sitzt und alles passt UND dass dieser auch noch so stur ist sich den ganzen Stress anzutun der dann absehbar auf einen zukommen wird.
Das ist doch eher etwas bei Wiederholungstätern, wo du nachweise liefern kannst und den HUnd in aller Ruhe außerhalb des EInwirkungsbereiches seines Halters ansprechen kannst.