Ich denke solange Gefährlichkeit immer nur damit gleichgesetzt wird, dass ein Mensch oder Artgenosse gebissen wird, dreht man sich sowieso im Kreis.
Gefährlichkeit bedeutet, dass ein Mensch zu Schaden kommen kann, in dem Sinne, dass auch ein übermütiger Retriever durch anspringen jemanden zu Fall bringen kann, was zu ernsthaften Verletzungen führen kann oder auch dass ein jagender Hund in der lange ist einen Verkehrsunfall zu verursachen.
Darum geht es einfach auch, um mögliche Kausalketten und nicht nur darum das ein anderes Lebewesen gebissen wird.
Und wie schon geschrieben, die Einstufung ist keine Strafe, kein „Gefängnis für Hunde“, sondern dient der Gefahrenabwehr durch ein Tier, indiziert durch konkrete Vorfälle. Es geht nicht darum rassetypische Eigenschaften zu bestrafen.