Das Problem ist, selbst wenn man das irgendwo hinterlegt: nicht zu helfen, wäre unterlassene Hilfeleistung..... Und find mal im Fall des Falles gerade DIESE Anweisung, wo liegt das Dingens, das müßte u.U. vlt. notariell beglaubigt werden, wie ne Patientenverfügung, keine Ahnung.... und was machst Du, wenn Du mit furchtbaren Schmerzen im Regen im Wald liegst, und Dir einfällt, Du änderst kurzfristig Deine Prioritäten, bist also bereit, Dich vom Hund erschrecken zu lassen, weils gar so weh tut...... Dann liegste da im Wald am kalten Boden, und weißt nur eines ganz sicher: niemand wird kommen, um Dir zu helfen...... Weil Du hast ja verfügt, Du willst nicht vom Hund gefunden werden.
Das war auch nicht ganz ernst gemeint von mir
Mir ist schon bewusst, dass die Meinungen sich rasch ändern, wenn man plötzlich selbst betroffen ist. Ist ja nicht die erste Lebenslage, bei der das so ist.
Ich bin etwas fassungslos über manche Ansprüche. Rettungshundestaffeln werden sicherlich ihr nötigstes tun, damit die Hunde keine unnötige Angst verbreiten. Aber was dafür getan wird und wo die Grenze liegt, das dürfen die Staffeln hoffentlich selbst entscheiden.