Hier im vorliegenden Fall soll der Hund ja eingezogen werden/wurde eingezogen - das ist doch dann ein guter Kompromiss.
Den Einzug des Hundes empfinde ich als mit die härteste Strafe, gar nicht als Kompromiss. Hier hat der Halter ja absolut keine Chance, es geht um Gefahrverhinderung, sicherlich. Aber wie gesagt, einem Hund der ein Reh reißt andichten zu wollen, der würde demnächst auch Jogger oder Kleinhunde angehen, das ist mir zu sehr stimmungsmache. Dann müssten ja sämtliche Jagdhunde überdurchschnittlich auffällig sein, und das Gegenteil ist doch eher der Fall, im Vergleich zum Gebrauchs-, Hütehund oder HSH.
Ich wäre bei einer Geldstrafe oder bei Auflagen, die dem Halter die Möglichkeit geben sich zum positiven zu verbessern. Also auch keine Einstufung, die sich nie wieder rückgängig machen lässt.