Wenn ich das richtig verstehe, darf ich als Grundstückseigentümer auf meinem Grundstück Fallen aufstellen, muss dafür keine Prüfung ablegen, muss das niemandem erzählen und darf auch das Tier töten (wenn ich denn für die Tötung den Sachkundenachweis habe). Nur Krähen darf ich nicht fangen.
Krass!
Achso, MV ist das Bundesland,
Jupp, finde ich auch. Und finde ich auch nicht richtig. Fallenjagd steht sowieso schon arg in der Kritik, da brauchts nicht noch sowas.
Zum töten ginge zum Beispiel eine Conibear (das geht dann ohne Jagdschein im befriedeten Bezirk). Es endet spätestens dann, wenn du eine Schusswaffe brauchst, die du gar nicht führen darfst. Im befriedeten Bezirk darf nicht geschossen werden (auch nicht auf deinem Grundstück!) und im außenbereich musst du auch mit Jagdschein die Erlaubnis haben, auch, wenn es nur um einen Fangschuss geht.