Beiträge von WorkingDogs

    Ich denke solange Gefährlichkeit immer nur damit gleichgesetzt wird, dass ein Mensch oder Artgenosse gebissen wird, dreht man sich sowieso im Kreis.

    Gefährlichkeit bedeutet, dass ein Mensch zu Schaden kommen kann, in dem Sinne, dass auch ein übermütiger Retriever durch anspringen jemanden zu Fall bringen kann, was zu ernsthaften Verletzungen führen kann oder auch dass ein jagender Hund in der lange ist einen Verkehrsunfall zu verursachen.

    Darum geht es einfach auch, um mögliche Kausalketten und nicht nur darum das ein anderes Lebewesen gebissen wird.

    Und wie schon geschrieben, die Einstufung ist keine Strafe, kein „Gefängnis für Hunde“, sondern dient der Gefahrenabwehr durch ein Tier, indiziert durch konkrete Vorfälle. Es geht nicht darum rassetypische Eigenschaften zu bestrafen.

    Das Ding daran, dass nach Aktenlage entschieden wird, ist ja dass es super individuell ist. Hier musste ein Hund aus der Nachbarschaft erst jemandem ins Gesicht beißen bis mal was passiert ist, das war auch absolut mit Ansage und nicht der erste Vorfall.

    Und anderswo wird wegen Nichtigkeiten eingestuft.

    Nun geht es ans eingemacht, Dinge wie wesenstest und Einzug erfolgen mWn erst wenn der Hund weiterhin auffällt. Aber hier korrigiere mich gerne.

    Der Wesenstest ist in NDS (und ich glaube auch in allen anderen Bundesländern) Bestandteil einer Haltererlaubnis (vgl. §10, Absatz 1, Satz 2 NHundG).

    Eine Beschlagnahmung des Hundes muss erfolgen, wenn keine Erlaubnis zur Haltung vorliegt. Wird keine beantragt, kann auch keine vorliegen. Der Hund wird eingezogen und von der Behörde untergebracht. Spätestens wenn die Beschlagnahmung endgültig ist, verliert der ursprüngliche Halter sein Eigentum am Hund.

    Ja, dann wäre da ja schon noch Raum für Eskalationsstufen.

    Ja nu, unser Tierheim nimmt die den Haltern nicht ab. So leicht ist es nicht

    Ich kenne das so, dass der Hund beschlagnahmt wird, wenn der Halter keine Haltererlaubnis beantragt oder bekommt. Theoretisch müsste der Halter dann weiter für die Kosten der Unterbringung aufkommen, praktisch läuft das wohl meist so, dass das Eigentum nach 6 Monaten vom unterbringenden Tierschutzverein übernommen wird. So laufen jedenfalls häufig die Verträge mit den Kommunen.

    In NDS ist das so nicht. Der Hund wird eingestuft bekommt entsprechende Auflagen wie Maulkorb, Leinenpflicht, erhöhter Steuersatz und du musst den praktischen Schein des Hundeführerscheins mit deinem Hund nochmal machen.

    Nun geht es ans eingemacht, Dinge wie wesenstest und Einzug erfolgen mWn erst wenn der Hund weiterhin auffällt. Aber hier korrigiere mich gerne.

    Einfach im Tierheim abladen gibt’s nicht, unser Tierheim nimmt auch keine Problemhunde und sowas auf, das können die ja gar nicht leisten da lauter dauerinsassen zu beherbergen.

    Ja differenzieren waer nett. Das ist aber einfach nicht machbar und ich ganz persoenlich finde auch, dass es doch wichtigeres gibt :nixweiss:

    Sowas fuehrt mAn einfach viel zu weit.

    Ich finde das eigentlich gar nicht so kompliziert. Nehmen wir einfach mal das Hundegesetz von Niedersachsen. Dort werden Hunde nach Vorfällen nach Aktenlage als gefährlich eingestuft (Wie schnell das gehen kann, haben hier ja schon einige Niedersachsen berichtet). Erst NACH der Einstufung findet dann ein Wesenstest statt und anhand dieses Wesenstests wird dann über die zu verhängenden Auflagen für den bereits als gefährlich eingestuften Hund entschieden. In Niedersachsen kannst du also z.B. einen gefährlichen Hund halten, der aber aufgrund seines Wesenstests sowohl von der Maulkorb- als auch der Leinenpflicht befreit ist! Trotzdem gilt der Hund Zeit seines Lebens als gefährlich. Der Halter braucht eine Haltererlaubnis der Behörde, sowie auch jeder Gassigänger. Man zahlt den erhöhten Steuersatz, verliert im Zweifel seine Wohnung und Versicherung etc.

    Würde man das Ganze nun einfach umdrehen und jeden Hund VOR einer Einstufung zum Wesenstest oder einer anderen Überprüfung schicken, dann könnten anhand dieser Überprüfung nicht nur die angemessenen Auflagen verhängt werden, sondern auch darüber entschieden werden, ob tatsächlich von dem Hund eine besondere Gefährlichkeit ausgeht oder ob der Vorfall z.B. auf eine fehlende Erziehung oder ein fehlendes Problembewusstsein zurückzuführen war. Es könnten dann entsprechende Auflagen gemacht werden, ohne dass eine Einstufung des Hundes mit allen rechtlichen Folgen erfolgt.

    Ich finde das Vorgehen in NDS korrekt, weil es um die Vermeidung einer unmittelbaren Gefahr geht. Was fehlt, ist, unberechtigte Einstufungen aufzuheben sowieso eine negative Überprüfung um diese schnelle Reaktion rückgängig zu machen. Sollte sich eine Einstufung als unangemessen zeigen müssten außerdem die Kosten auf den Melder ungelegt werden könnten um zu vermeiden dass gemeldet wird weil einem Nachbars Nase nicht passt.