Ich sehe das im Einklang mit den Tierschutzgrundlagen so, dass eine artgerechte Entfaltung des Hunde möglich sein muss.
Ebenso keine unvermeidbaren Schmerzen oder Angst zugefügt werden.
Das unterscheidet sich in Umfang und Intensität sicher von Hundeschlag und Individuum, aber grundsätzlich bleibt es doch gleich.
Grundsätzlich gehört dazu neben Futter Wasser und Schutz vor Hitze und Kälte, die Möglichkeit sich frei zu bewegen, mit Artgenossen (auch mal aber nicht nur positiv) zu interagieren, kurz. die arttypischen Verhaltensweisen in angemessener Art und weise auszuüben.
Dazu gehört dann auch typgemäße Auslastung. also Hütehunde dürfen hüten und Zughunde ziehen, Jagdhunde jagen und so weiter. Ersatzbeschäftigungen gibt es nicht. Bzw sind sie kein Ersatzbeschäftigungen, wenn sie die darunter liegenden Bedürfnisse des Hundes bedienen.