Beiträge von Idchen

    Idchen : als freiberuflicher RL ohne Schulpferde musst du dich hier (an)melden:

    https://www.vbg.de/cms/

    Und eine Reitlehrerhaftpflicht brauchst du auch.

    Versicherung habe ich. Der Umfang wäre nur ca alle 2 Wochen die beiden Schülerinnen, da ich nun eine weitere Abfahrt hätte. Das ist soooo gering, deshalb möchte ich ganz wenig Aufwand betreiben.

    Neue Schüler nehme ich auch nicht an. Das mache ich nur für meine Mädels weiter...

    Danke, die Versucherungen sind vorhanden. Ich mache das schon viele Jahre, bisher halt angestellr über den Verein.

    Mir wäre es so lieb es würde alles so bleiben können aber die Mädels ziehen mit den Pferden in einen anderen Stall:dizzy_face:

    Haben nicht Kleingewerbe einen Steuerfreibetrag im Jahr, der deutlich über einem Minijobverdienst liegen würde? Da müssen jetzt aber wirklich Leute ran, die sich damit auskennen. Ich hab nicht umsonst einen Steuerberater, auf den ich die ganze Arbeit (wegen grober Unlust, mich mehr als unbedingt nötig damit zu beschäftigen) abwälzen kann. |)

    Der steuerfreibetrag für Kleingewerbe lag früher bei 17500 Euro. Ist jetzt hochgesetzt auf ich glaube 23 500 Euro.

    Wie das ist, wenn man daneben auch noch einem.hauptjob hat, also ob das dadurch tangiert wird, weiß ich nicht. Hatte immer nur Kleingewerbe

    Ich blicke da kaum durch, meine aber gerade zu verstehen, dass ich- wenn ich dann leider doch eine Steuererklärung abgeben würde- mit Hauptjob und Kleingewerbe zzgl. Übungsleiterpauschale ggf doch so rauskomme wie bisher. Dann müsste ich, ohne Minijob, die Unterrichzstätihkeit im Verein auch über das Gewerbe abrechnen.

    Bin da weiiiit unter dem Freibetrag. Eigentlich ist das ja alles mehr ein Hobby mit den Kindern im Verein und ein paar Schülern mit Privatpferden.

    Um die blöde Steuererklärung und eine E/Ü Rechnung würde ich dann aber nicht herum kommen.

    Oh nee, ich habe es echt falsch gelesen. Dann gibt es wohl keine wirklich sinnvolle Lösung :(

    Haben nicht Kleingewerbe einen Steuerfreibetrag im Jahr, der deutlich über einem Minijobverdienst liegen würde? Da müssen jetzt aber wirklich Leute ran, die sich damit auskennen. Ich hab nicht umsonst einen Steuerberater, auf den ich die ganze Arbeit (wegen grober Unlust, mich mehr als unbedingt nötig damit zu beschäftigen) abwälzen kann. |)

    Ich hasse den ganzen Steuerkrempel so sehr, dass ich daher gar keine Erklärung mache (und es so bisher zum Glück nicht muss).

    Ich weiß es nicht. Kenne auch keinen Steuerberater. Es wäre halt blöd jetzt bei gleicher Tätigkeit plötzlich 'draufzuzahlen'.

    Nee, das geht tatsächlich. Man darf mit beiden nur zusammen nicht über die Grenze kommen. Würde ich nicht. Bleibt vom Grundsatz ja alles gleich, außer Abrechnungsmöglichkeit und Ort. Die beiden ziehen mit den Pferden um.

    Jetzt hab ich doch nochmal gesucht - wenn ich das richtig verstehe, darf man ohne Hauptjob beliebig viele Minijobs haben, die eben insgesamt nicht über die Grenze kommen dürfen. Mit Hauptjob ist allerdings nur ein Minijob steuerfrei, auch wenn z.B. zwei Minijobs zusammen nicht über diese 556€ kämen.

    Hier z.B. gleich am Anfang:

    https://magazin.minijob-zentrale.de/hauptjob-minijob-kombinieren/

    Oh nee, ich habe es echt falsch gelesen. Dann gibt es wohl keine wirklich sinnvolle Lösung :(

    Wäre sonst noch die Idee, dass ich einen zweiten Minijob erhalte bei der Schülerin...

    Das kommt jetzt aus irgendwelchen Untiefen in meinem Hirn, bitte prüf das nochmal irgendwo nach: ich glaube, man darf nur einen Minijob neben einem Hauptberuf haben. (Sicher bin ich mir aber nicht.)

    Nee, das geht tatsächlich. Man darf mit beiden nur zusammen nicht über die Grenze kommen. Würde ich nicht. Bleibt vom Grundsatz ja alles gleich, außer Abrechnungsmöglichkeit und Ort. Die beiden ziehen mit den Pferden um.

    weil Hund Therapiehund ist

    Hast du denn eine therapeutische Qualifikation?

    Darum geht es hier eher nicht. In diesem Bereich arbeite ich nicht (mehr) und möchte das auch nicht in der Zukunft tun.

    Ich hatte nur überlegt, ob man ein Gewerbe damit weiter definieren kann. Mein Bereich sind ausschließlich die Pferde. Damit arbeite ich und möchte das auch weiterhin tun. Unterricht, Dienstleistung für meine Schüler bei deren Abwesenheit und Beritt, wobei ich Beritt auch nur noch sehr, sehr selten anbiete und nur für genau die Schüler um die es jetzt geht.

    Meine Überlegung war 'Coaching' um nicht nur Einnahmen zu haben sondern auch (geringe) Ausgaben gegenrechnen zu können.

    Generell aber nicht die Lösung, die ich gerne hätte :(

    kennt sich jemand mit Minijob/Kleingewerbe aus?

    Ich habe einen Hauptjob, Vollzeit- und einen Minijob als Ergänzung zu einer Übungsleiterpauschale. Da unter der Minijobgrenze (ich meine das sind 556 EUR mntl) steuerfrei.

    Ich mache keine Steuererklärung.

    Nun ergibt sich die Situation, dass zwei Schüler nicht mehr über den Verein abgerechnet werden können. Die möchte ich aber weiterhin unterrichten und das muss 'offiziell' sein.

    Wie macht man das nun am geschicktesten? Kleingewerbe müsste ich m.E. dann ja versteuern- aber es ändert sich am Verdienst ja eigentlich nichts. Ich hätte nur geringe Mehrausgaben (eine bestimmte Versicherung benötige ich, war sonst über den Verein vollständig abgedeckt)

    Jetzt ist die Überlegung evtl ' Coaching Pferd/Hund' anzumelden, dann wären Ausgaben absetzbar weil Hund Therapiehund ist. Bisher üben wir aber nichts festes aus, also keine Einnahmen (wird auch eher so bleiben, da eher ehrenamtlich oder gg. 'Aufwandsentschädigung). Hat jemand eine Idee wie das Konstrukt am sinnvollsten aussehen könnte?

    Wäre sonst noch die Idee, dass ich einen zweiten Minijob erhalte bei der Schülerin...

    Ach man, ich verdiene ja nicht mehr, nur anders