Wo darf man sich denn mit einem in der Stadt lebenden Kind aufhalten RafiLe1985 ... Autobahnkreuz??
Die Frage ging zwar nicht an mich, aber es ging doch gar nicht um das Aufhalten. Es ging um die Art und Weise der Fortbewegung auf einem öffentlichen Bürgersteig.
Das wird halt, wie man hier gerade sieht, gerne mal verwechselt.
Auch im städtischen Bereich gibt es doch Parks, haufenweise Spielplätze, Kindergärten, Sportplätze, Vereine, Abenteuerdingsbums hier, Spielirgendwas da, Naherholung und noch mehr Spielplätze. Also: Die armen Kinder dürfen sich ja nirgends bewegen - das stimmt so einfach nicht.
Kinder haben in der Hinsicht schon viele Sonderrechte, z.B. Fahrradfahren auf dem Gehweg.
Aber ich kann durchaus verstehen, wenn man sich selbst nicht auf einen Spielplatz setzt und dort das Spielen verbietet, dann auch von Eltern zu erwarten, dass der Bürgersteig nicht zu Rennstrecke oder Spielplatz wird.
In dem Fall des Threads: Wie gesagt, es ist ein Kindergarten. Ja, da könnte man erwarten, dass der Bereich davor dann wieder ganz normal der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Aber realistisch ist es nicht und damit auch eine gesondert geschützte Zone. Wer da meint, unbedingt zu Stoßzeiten mit einem Hund durchlaufen zu müssen, der aus welchem Grund auch immer zu Kindern zieht, der wird sich schwer belehren lassen.