Nein, das hast du so nicht geschrieben. Du hast geschrieben, dass die Versicherung kündigen kann, wenn der Fall abgeschlossen ist. Das ist jetzt ne Feinheit. Aber die Versicherung kann kündigen bei EINTRITT des Falls. Das bedeutet dann quasi, dass die Versicherung genau DIESEN Fall weiter zahlen muss, alle anderen, die möglicherweise zeitgleich eintreten aber nicht.
Nehmen wir folgendes Beispiel:
Der Hund hat eine langwierige Krebserkrankung.
Nach deinem Modell würde das Versicherungsverhältnis also weiter laufen, bis der Fall beendet ist. Bedeutet, alle Dinge, die nach Eintritt des Falls auftreten, müssten von der Versicherung ebenso übernommen werden, weil das Verhältnis noch läuft. Bei einer Krebserkrankung kann das unter Umständen bis zum Lebensende sein.
Was aber richtig ist:
Das Versicherungsverhältnis kann nach Eintritt des Falls gekündigt werden. Das Versicherungsverhältnis ist dann erloschen, aber es muss genau dieser eine Fall (die Krebserkrankung in dem Beispiel) weiter gezahlt werden. Ansonsten aber nichts.
Also genau genommen: Ja, dieser eine Fall wäre dann abgesichert. Bin mir aber nicht sicher, in wie weit Begleitumstände von schweren Erkrankungen dann mit in diesen einen Fall gelten oder nicht. Aber tatsächlich wird das mit ein Grund sein, warum man so selten davon hört, dass Versicherungen bei schweren Fällen gekündigt werden. Sie werden eher bei denen gekündigt, wo nach Kündigung keine Folgekosten entstehen.