Diese Formulierung ist für mich keine zuverlässige Erlaubnis, sondern eine Kann-Formulierung. In Verbindung mit den noch immer großen Ermessensspielräumen der Polizei sehe ich da ein nennenswertes Risiko.
Das ist doch die gleiche Formulierung die ich eingestellt habe. Ich verstehe nicht wie man die Ausführung des Inhaltes so missverstehen kann. Du darfst mit dem Hund durchreisen, du darfst ihn zum Lösen aus dem Auto lassen.
Die Reisedokumente für den Schwedenaufenthalt wirst du auch mitführen, also sehe ich da null Probleme.
Wir haben und hatten nie Listenhunde oder deren Mixe, aber in nun 22 Jahren DK hatte sich ein Grenzpolizist von einem Hund, hinten saßen noch zwei Hunde, die Tollwutdokumente zeigen lassen. Doch das ist eigentlich auch nicht relevant und sie dürfen so oft sie wollen kontrollieren. Denn egal ob man Urlaub in DK machen möchte oder nur mit einem Listenhund durchreisen will, gibt es Vorgaben und die habe ich geschrieben.
Ich meine wie kommen denn die vielen Schwedenurlauber nach Schweden die nicht die Fähre benutzen oder denen es schlichtweg zu umständlich ist, das geht nur über Dänemark und mit dabei sind auch Listenhunde, die ja in Schweden nicht verboten sind.
Doch wenn dir diese Formulierungen nicht ausreichen, dann wende dich an das dänische Konsulat oder ähnliches. Doch ich denke dir schwirren eher noch die vielen skurrilen, teilweise an den Haaren herbeigezogenen Geschichten rund um Urlauberhunden in DK im Gehirn herum.
Nein, zwischen der Formulierung auf der von dir zitierten Seite "Das Verbot gegen bestimmte Hunderassen gilt nicht für Hunde, die...." und der Formulierung "An exception can be made..." auf der Seite des zuständigen Landwirtschaftsministeriums besteht ein deutlicher Unterschied. Die angeblichen Geschichten von Urlaubern interessieren mich da weniger, sondern mich interessieren - neben Erfahrungen der Leute hier - vor Allem die konkreten Regelungen im Gesetz, denn nur auf die wird man sich am Ende verlassen können. Deshalb habe ich die jetzt angeschrieben, vielleicht handelt es sich ja nur um einen Formulierungsfehler.
Dass es in Dänemark deutlich rigorosere Gesetze im Zusammenhang mit Hunden gibt, als in den meisten anderen (europäischen) Ländern, ist ja eine Tatsache, deshalb möchte ich, bevor ich durch so ein Land reise, genau wissen, auf was ich mich einlasse.