Was ist erlaubtEine ganz unangenehme Frage, die mich umtreibt:
Ich habe erfahren, dass eine uns eng bekannte Person (30, männlich) ein minderjähriges Mädchen (14 Jahre) mindestens geküsst hat. Aus Mitteilungen heraus weiß ich, dass die Besuche bei ihm inzwischen wieder weniger/nicht mehr vorkommen. Ob es zu weitergehenden, sexuellen Handlungen gekommen ist, kann ich natürlich nicht sagen.
Aus meiner Sicht kann dieses Mädchen bei dem Altersunterschied niemals selbstbestimmt bzw. ungesteuert durch den 30-Jährigen gehandelt haben. Der Bekannte hätte alleine von sich aus sagen müssen "Nein!", was er nicht getan hat. Ich habe nun sehr starke Schwierigkeiten, wie ich mit der Situation umgehen soll, da ich der Meinung bin, es handelt sich um sexuellen Missbrauch einer Jugendlichen. (nach § 182 StGB). Egal, ob es "nur küssen" war!
Die Eltern des Mädchens informieren? Das Mädchen ansprechen? Den Bekannten ansprechen? Anzeigen kann ich ihn nicht, da es anscheinend nur durch die gesetzlichen Vertreter angezeigt werden kann.
Was mache ich da denn nun???
Was genau bedeutet "ich habe erfahren" in diesem Zusammenhang, hast du etwas selbst gesehen, oder ist das ein Bericht von Dritten?
Wenn Dritte so etwas berichten, würde ich mich da komplett heraushalten, denn so ein Vorwurf wiegt sehr schwer. Sofern du selbst etwas beobachtet hast, würde ich ggf. die Eltern informieren, wenn ich Gründe zur Annahme habe, dass das außerhalb dessen ist, was der Gesetzgeber hier zulässt (Freiwilligkeit, Ausnutzen etc), wenn ich den Eltern hier keine sinnvollen Schritte zutraue, würde ich mich auch direkt an die Polizei wenden.
Ich weiß zwar wie du es meinst aber auch wenn sie das von sich aus freiwillig macht ist das in dem Alter alles andere als in Ordnung.
Bitte informiere die Eltern.
Bei der Frage was "in Ordnung ist", sollte man deutlich differenzierenzwischen "erlaubt" und "nach eigenem Empfinden nicht ok".
Ich persönlich finde so eine Alterskonstellation absolut nicht ok, aber ich habe das nicht zu beurteilen.