Aber die eigentlichen Fragen magst du nicht so ganz beantworten.
Du hattest in deinem Ausgangspost vier Fragen, welche Antwort fehlte denn, die Frage zur Betriebserlaubnis?
"Aber, darf man die Klappe mit dem Kochfeld einfach ab bauen?" --> Du darfst abbauen, was du willst, dann entspricht das Auto aber nicht mehr den Voraussetzungen für SO KFZ Wohnmobil.
"Verliert das Auto dann seine Betriebserlaubnis? Weil, ohne das Kochfeld ist es ja kein Womo mehr." --> Ich denke, ja gem StVZO ("Sie [die Betriebserlaubnis] erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,")
Interessiert das überhaupt irgendwen? --> s. Glücksspiel Prüfer oben
Wenn das Auto zum TÜV muss, müsste dann das Kochfeld wieder rein? Oder ist denen das grundsätzlich egal, solange in den Papieren was anderes steht und der Wagen als solches zugelassen ist? --> Das Kochfeld muss immer drin sein, ob es in der Zwischenzeit jemand merkt, ist ebenfalls ein Glücksspiel.
Wenn du persönlichen Kontakt mit einem Prüfer hast und in einem ähnlichen Tonfall wie in deinen Posts hier zu diesem Thema auftrittst, wird dir die Karre vermutlich stillgelegt.