Das ist mWn eine Vorgabe und hat nichts mit 'frech' (von der TAe) zu tun.
Genau so ist mein Wissensstand auch. Unserer hatte es bei der neuen GOT "offiziell" am Stall gesagt, dass die anteilige Fahrtkostenabrechnung leider nicht mehr geht.
Nein:
"(2) Das Wegegeld beträgt bei eigener Benutzung eines Kraftfahrzeuges je
Doppelkilometer 3,50 Euro, insgesamt jedoch mindestens 13 Euro. Werden
auf einer Fahrt mehrere Tierhalter besucht, so ist das Wegegeld anteilig zu
berechnen."