Im Grunde geht es bei dieser Erlaubnis "nur" darum abzusichern, dass sich diejenigen, die andere in Hundetraining anleiten an das Tierschutzgesetz halten.
Ich würde das noch weicher formulieren, "dass sich diejenigen, die andere in Hundetraining anleiten, zumindest theoretisch wissen, wie sie sich an Tierschutzgesetze zu halten haben".
Am Ende der Ausbildung weiß theoretisch wohl jeder, was er in einer Prüfung sagen soll. Was dann in der Praxis passiert, kann im Vorfeld keiner prüfen.
Der Aufwand, der notwendig wäre, um eine Prüfung so zu gestalten, dass man einen Trainer wirklich tief prüft, wird keine Behörde leisten können. Und es setzt einen Konsens voraus, welche Trainingsmethoden (noch) angemessen sind. So einen Konsens herzustellen ist m. E. vollkommen ausgeschlossen. (So in dem Sinne "das einzige, worauf sich zwei Hundetrainer einigen können, ist, dass ein Dritter falsch liegt")