Beiträge von CundC

    Du musst aber nicht neu kaufen. Was ist denn kaputt? Ein E-Gerät? Dann kannst Du gebraucht (etwa gleicher Zeitwert) kaufen.

    https://www.promietrecht.de/Mietgegenstand…ietet-E3175.htm

    In Anbetracht der Möglichkeit, dass ja hoffentlich, vielleicht, eventuell Javik s Zu-doof-um-Probleme-zu-machen bei mir einzieht, biete ich ein Superschnäppchen :smiling_face_with_hearts: an: begeisterter, selbständiger Gartenarbeiter - er ahnt voraus, wo ich ein Pflanzloch haben will und fängt schon mal an (zu 99% manchmal irrt er sich nur ein bischen). Super Wachhund - gemeldet wird alles und jeder, der da nicht hingehört (u.a. Post, Spaziergänger, und natürlich, wenn der Hund 3km weiter irgendwas meldet)

    Er bietet auch eine Gelegenheit, sich selbst zu ändern (Ordentlichkeit): neuerdings wird immer etwas gefunden, was sich als Kauteil eignet - neuestes Opfer: meine TV-Fernbedienung. Es gibt aber noch die Möglichkeit, dass er daran unschuldig ist - sein Wurfbruder ist im selben Raum (aber leider noch keine Kamera, muss ich mal anschaffen).

    Wenn die man die Küche separat "mietet", wer trägt denn dann die Kosten wenn etwas kaputt geht?

    Was sagt der Mietvertrag? Wie hoch ist der Mietpreis?

    Davon würde ich es abhängig machen.

    Ist im Vertrag nichts geregelt und der Mietpreis angemessen, dann wäre das Sache des Vermieters. Ist der Vertrag eigentlich nicht existent und der Mietpreis nur Augenwischerei (der berühmte Euro), dann wäre ich eher dafür, dass der Mieter zahlt, aber dafür die Sache in sein Eigentum übergeht. Also bspw: E-Herd geht kaputt, Mietpreis praktisch nicht existent, da würde ich mit dem Vermieter darüber reden, selbst einen neuen Herd zu kaufen, den dann zu nutzen und den alten, kaputten an den Vermieter zu übergeben bzw. bei Möglichkeit, zu lagern und bei Auszug wieder hinzustellen.

    Normalfall wäre aber tatsächlich, dass der Vermieter die Kosten trägt, da er ja genau dafür (Abnutzung, Wertverlust und normale Nutzung) den Mietpreis erhält.

    Denke ich...

    Habt Ihr bei der Kameraeinrichtung darauf geachtet, dass wirklich ausschließlich nur Euer Grundstück überwacht wird? Angrenzende Gehwege oder auch Nachbarsgärten dürfen nicht im Bild zu sehen sein. Das ist zwar blöd, wenn Ihr seht, dass da etwas geflogen kommt / geworfen wird, aber so ist die Rechtslage. Wenn Ihr darauf geachtet habt, kann das OA gern kommen. Im anderen Fall solltet Ihr bereits jetzt Eure Kameras korrekt ausrichten.

    Ja, bitte, die Fotos (bitte mit zugehörigen Erklärungen, was ich da sehe) sind m.E. wichtig für die Aufklärung, was man den Kaninchen da antut. Danke, dass Du Dich da so einsetzt. Und danke auch dafür, dass Du diesem Kaninchen entweder ein gutes Leben oder einen gnädigen Tod schenkst.

    Danke, flying-paws , daran, dass die Schmerzen das veränderte Verhalten verursachen könnten, habe ich garnicht gedacht. Ich dachte nur daran, dass kleine Hunde ja durchaus 16-18 oder sogar noch älter werden können, wohingegen meine Jungs jetzt oder auch die Hunde, die ich früher hatte, mit 14 durchaus schon sehr alt waren.