Beiträge von CundC

    Wenn klar ist, dass alle Alternativen ausgeschöpft sind, ich keine Reserven mehr habe, ich nach x Bewerbungen immer noch nichts gefunden habe, und die Grundsicherung droht. Dann würde ich zumindest anfangen zu überlegen, ob eine Abgabe nicht eher im Sinne des Tieres ist.

    Das bedeutet aber auch, dass Du in genau dieselbe Falle tappen könntest. Denn zu diesem Zeitpunkt könntest Du eine teuere TA-Behandlung schon nicht mehr zahlen.

    Achja, dann macht man das halt mal so eben nebenbei.

    Mit Deiner Empathie möchte ich gesegnet sein, echt.

    Also ist es empathischer, das Tier einzuschläfern, weil man die Behandlung nicht bezahlen kann, als es vorher abzugeben?

    Es ist nicht einfach, ein Tier abzugeben wegen eines Falles, der womöglich nie eintritt. Also: Eventuell vielleicht möglicherweise wird mein Hund einen Unfall haben / eine Krankheit bekommen oder aus irgendeinem anderen Grund eine teuere OP / Behandlung benötigen und deshalb gebe ich ihn heute ab, weil ich in den nächsten 2 oder 3 Monaten (danach habe ich hoffentlich einen neuen Job) diese Behandlung nicht zahlen kann.

    So würdest Du handeln, habe ich verstanden. Ich würde (vermutlich, eventuell, vielleicht) hoffen, dass genau dieser Fall nicht eintreten wird, würde aber (vermutlich, eventuell, vielleicht) vorsichtshalber mit dem TH "um die Ecke" schonmal in Kontakt treten und Möglichkeiten für den Fall des Falles erörtern wollen.

    ALG I sind 60%, d.h. netto weniger als bei Beibehaltung des früheren Jobs. Das kann schon reichen, damit Du kein Geld mehr zum zur Seite legen übrig hast. Ausserdem (s. vor ein paar Seiten) reicht das zur Seite gelegte Geld nicht wirklich weit. Nächste Möglichkeit: Abschluss einer Tier-KV, die ich mir dann bei Erreichen von ALG II nicht mehr leisten kann, also könnte ich mir theoretisch 1 Jahr lang die 50,-- vom Munde absparen. Hab ich dann nach 13 Monate einen TA-Fall, hab ich aber keine Tier-KV mehr.

    Also eben dann doch den Hund auf Verdacht abgeben: netter, junger, kleiner Hund --> kein Problem - alter oder chronisch kranker oder bissiger oder großer oder schwarzer oder unverträglicher Hund --> nicht so einfach

    Damit sind wir wieder einmal zurück bei den "Basisaltérnativen":

    -Behalten und auf keine teuren Fälle hoffen bzw. mit Grundversorgung rechnen

    -Abgeben, wenn sich denn jemand finden sollte

    -Einschläfern

    Eigentlich werden Hunde erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist zur Vermittlung freigegeben, d.h. der frühere Besitzer hätte keinen gesetzlichen Anspruch auf das Tier. Das kann Dir aber Dein TH sagen. Ist die Frist nicht abgelaufen, kann das TH Dir nicht das Eigentum übertragen, da das Eigentum noch beim Vorbesitzer liegt. Ich weiß aber grad nicht genau, wie lang die Aufbewahrungsfrist ist, glaube aber 6 Monate.