Ja, man muss einen Mindestabstand zum nächsten Grundstück einhalten. Ich weiß aber gerade nicht ob das 1,5 oder 2 Meter sind. Ich meine 2 Meter muss man Abstand halten. Man kann aber auch ein Schreiben, das man den Mindestabstand nicht einhalten braucht, aufsetzen und den Nachbarn bitten das zu unterschreiben.
LG
Sacco
Ich bin der Meinung, dass es sich nicht um ein permanentes Gebäude handelt, so dass der Mindestabstand nicht greift. Außerdem dürften die Mindestmaße, die einen Mindestabstand bzw. eine Einwilligung des Nachbarn bedingen würden, nicht erreicht werden. Hier geht es um ein Foliengewächshaus, oder?
Um ganz sicher zu gehen, könntest Du die Bauordnungen des Landes sowie evtl. vorhandene Bausatzungen einsehen. Oder es darauf ankommen lassen und im Falle einer Nachbarschaftsbeschwerde nach der rechtlichen Grundlage ihrer Beschwerde fragen.
An die Hecke sollte Licht drankommen. Und den jährlichen Austrieb solltest Du berücksichtigen - der drückt Dir im schlimmsten Fall die Wände ein. Solange Du von der Seite jeweils bis zur Mitte mit der Heckenschere kommst, sollte es funktionieren. Ausserdem würde ich zum Schutz der Folie sie über Winter abnehmen. Sturmschäden dürftet Ihr bei der Lage nicht so viele haben, aber es würde gleichzeitig der Hecke ungehinderten Lichtzugang bieten.