Danke, SabineAC69 , für die Info.
Dann wird die Gemeinde es schwer haben, sollte der Halter gegen den Einzug des Hundes gerichtlich vorgehen, den Einzug zu rechtfertigen.
Stilles Wasser In Deutschland haben wir im Rechtssystem die Unschuldsvermutung. Mutmaßlich reicht nicht, es muss schon nachgewiesen werden.
Mich bitte nicht missverstehen. Ich finde es furchtbar, was da passiert ist. Und wäre es mir mit einem meiner Hunde passiert, hätte ich wahrscheinlich gebrüllt wie eine Blöde, den Hund mit Händen und Füßen vom Reh weggehalten und geheult wegen des armen Rehs. Aber dem Reh hätte ich auch nicht helfen können.
Jäger können mir sicher meine Vermutung bestätigen. Die Haut des Rehs wird ziemlich dick sein - mit einem handelsüblichen Haushaltsmesser kann man das Reh nicht schnell töten. Und selbst wenn man ein passendes Messer oder Skalpell hätte, wer von uns kennt den richtigen Winkel, um sofort das Herz oder die Halsschlagader zu treffen? Und kann man ein Wildtier beruhigen, indem man ihm den menschlichen Kontakt aufzwingt, d.h. danebensetzen und beruhigend reden und streicheln, oder macht man ihm die Situation noch schwerer dadurch?
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Nachdem meine Hündin in meinem Schoß starb (nach Bahnunfall und anschließendem Kopfschuß durch die Polizei, aber nicht sofortigem Tod), habe ich mich bei meiner Tierärztin erkundigt, ob es möglich wäre, dass ich in einem eventuellen ähnlichen Fall meinen Hund selbst töten könnte. Und sie hat mir das glaubhaft darstellen können, dass das nicht so einfach ist für einen ungeübten Menschen.
Konsequenzen für den Halter muss es geben - ohne Frage. Und es muss ihm wehtun, dafür bin ich auch. Aber die Verhältnismäßigkeit zu zumindest halbwegs vergleichbaren Vorfällen muss m.E. gewahrt werden.