Hier wird ja immer geschrieben, das Kastra ohne Grund ilegal ist. Ist das eigentlich schon mal gerichtlich durchgefochten worden, oder ist das eigene Interpretaton. Ganz wertfrei gefragt.
Also ich meine, das Besitzer nicht Kastrieren lassen dürfen aus Sorge vor einer ungewollten versehentlichen Deckung. Ist das überhaupt schonmal gerichtlich entschieden worden, ob das ein nicht ausreichender Grund ist?
Aus dem Tierschutzgesetz (aktuelle Fassung)
§6
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1.der Eingriff im Einzelfall
a)nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b)bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
Ungewollte Deckung wäre höchstens über "tierärztliche Indikation" abgedeckt, wobei ich da tatsächlich Zweifel hätte.
Und es gibt wohl auch schon ein Urteil:
Zitat
Kastrationspflicht für Hunde: Kastrationspflicht gemäß Übereignungsvertrag
Übernimmt ein Tierhalter einen Hund beziehungsweise eine Katze aus dem Tierheim, so wird ein Übereignungsvertrag geschlossen. Gemäß diesem verpflichtet sich der Tierhalter häufig, sein Tier bei Erreichen der Geschlechtsreife kastrieren zu lassen. Dadurch soll einer Überpopulation vorgebeugt werden.
Während eine derartige Klausel bei Übereignungsverträgen über Katzen generell gestattet ist, ist sie bei der Vermittlung von Hunden nicht zulässig. Gemäß einem Urteil des AG Alzey ist eine Kastration eines Hundes als ein Verstoß gegen § 1 TierSchG anzusehen, gemäß welchem einem Tier nicht grundlos Leiden oder Schmerzen zugefügt werden dürfen (Amtsgericht Alzey, Az.: 22 C 903/95).
Quelle: https://www.juraforum.de/news/kastratio…er-hunde_247105