Beiträge von CundC

    Was Ihr auf jeden Fall machen solltet, ist, ihr Schmerzmedikamente zu geben. Wenn Krebs Schmerzen verursacht, dann ist das schlimm. Den Menschen würde man an eine Infusion hängen, damit ein gleichbleibender Spiegel aufgebaut werden kann, beim Hund geht das ja eher nicht. Also dann gut darauf achten, wie sie sich benimmt, sobald die Schmerzmedis wirken. Bitte schnell zum Tierarzt und das prüfen lassen.

    Lethargie ist aber auch eine bekannte Nebenwirkung von Kortison.

    SantéVet - Cortison beim Hund - Alles zu Anwendung & Nebenwirkungen
    Cortison bei Hunden anwenden ✓ Wann kommen Glukokortikoide beim Hund zum Einsatz und welchen Effekt haben sie? ► Wirkung und Nebenwirkungen erklärt!
    www.santevet.de

    (ein Stück weit nach unten stehen die Nebenwirkungen)

    Trotzdem - bitte geh zum TA und lass Schmerzen ausschließen bzw. testweise Schmerzmittel geben.

    So ein Junghundeschlaks ist schon nett, oder? Mehr Beine als sonstwas. :smiling_face_with_hearts:

    Und die Farbe. Kopf schoko, aber die Flecken am Körper fast schwarz, oder? Oder färbt der Kopf noch um und er ist dann schwarz-weiß?

    Welche Farbe(n) hat die Flocke jetzt?

    Schraubt die sich nicht weiter rein? :ka: Ich glaube, ich würde in der TK anrufen und fragen, ob sowas ein Notfall ist?

    Viel Glück 🍀

    ja, tun sie - aber ich bin nicht sicher, ob total oder nur bis zu einem gewissen Grad.

    mal kurz geguckt:

    Zitat

    Was tun, wenn Ihr Tier von einer Granne betroffen ist?

    Wenn Sie wissen, worauf die Symptome hindeuten, ist schon ein wichtiger Schritt getan. Wenn die Granne nur leicht in der Haut oder im Fell Ihres Hundes oder Ihrer Katze steckt, können Sie versuchen, sie zu entfernen. Jedoch ist Vorsicht geboten, wenn das Pflanzenteilchen bereits tief in den Körpers eingedrungen ist. Dann sollten Sie nicht mehr versuchen, es zu entfernen. Wenn Ihr Hund oder Ihre Katze mit einer Granne zu kämpfen hat, sollten Sie zügig einen Tierarzt, damit dieser die Granne fachgerecht und sauber entfernt.

    Quelle: https://www.tasso.net/Service/Wissen…nnen?lang=de-DE

    Also lieber ab zum Notdienst.

    Oh, wenn es um Größe geht.... die haben, glaube ich, gar keine Endgröße. Bei guter Düngung und Wasserversorgung sowie gutem Wetter können (die länglichen) Zucchini die handelsüblichen Schmorgurken um ein Vielfaches übertreffen - länger als mein Unterarm und ein Durchmesser von 20cm sind durchaus erreichbar. Das können die runden bestimmt auch (im Verhältnis).

    Wenn im Mietvertrag steht, dass nur Kleintierhaltung erlaubt ist, dann ist der Hund nicht erlaubt, sondern ausschließlich Kleintiere und ein Hund fällt nicht unter "Kleintiere" bzw. nur in absoluten Ausnahmefällen, die durch Gerichtsurteile belegbar sind.

    Der Vermieter darf die Hundehaltung aber nicht pauschal verbieten (BGH Urteil) ... und bei ihr im Mietvertrag steht ja offenbar auch nix von einem Hundehaltungsverbot mit drin.

    Darf der Vermieter die Hundehaltung in der Mietwohnung verbieten?

    Obwohl Hunde nicht als Kleintiere gelten, darf der Vermieter auch die Hundehaltung in der Mietwohnung allgemein nicht verbieten (BGH Urt.v. 20.3.2013, VIII ZR 168/12). In dem Urteil heißt es ganz klar: „Eine allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam“.

    Der Vermieter kann Hundehaltung verbieten, wenn er es im Einzelfall begründen kann. Und tatsächlich würde ich bei einem Vertrag, der ausdrücklich nur Kleintierhaltung erlaubt, nicht einfach so einen Hund anschaffen, sondern entweder vorher für klare, rechtswirksame Verhältnisse sorgen oder aber eben eine neue Wohnung suchen.

    Du hast insofern recht, ich hab da nochmal nachgedacht, als eine Nichtnennung nicht automatisch ein Verbot ist.

    Ob aber ein Hund zur vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache gehört, ist eine zweite Frage (und da hängt es wieder von den Gerichten ab). Und es schwebt wieder die Gefahr des Verbotes über dem Mieter. Also lieber vorher mit dem Vermieter sprechen als irgendwann vor der Forderung zu stehen, den Hund abgeben zu müssen.

    nepolino Bei Zucchini ist die Pflanze selbst meist kompakt, bei Kürbissen rennen die Triebe durch die Gegend und erobern den halben oder ganzen Garten (je nach Größe). Auf Deinem Foto sieht die Pflanze recht kompakt aus und auch die Frucht hat ein zucchinitypisches Äußeres - ich wär auch für Zucchini.

    Auch wenn es hier wohl der kleinste Aspekt ist: Solange der genaue Wortlaut des Mietvertrages nicht bekannt ist, kann überhaupt nicht beurteilt werden, ob Hundehaltung erlaubt ist. Wenn es tatsächlich so ist, dass nur Kleintierhaltung erwähnt ist, dann wäre die Haltung eines Hundes zunächst einmal erlaubt. Nicht, weil ein Hund ein Kleintier wäre, sondern weil dies dann als gewöhnliche Nutzung der Mietsache anzusehen wäre.

    Vorsichtig wäre ich mit Ideen, die in die Richtung gehen, den Vermieter zu fragen. Gerade im Mietrecht gilt, dass derjenige viel Antwort bekommt, der viel fragt.

    Wenn im Mietvertrag steht, dass nur Kleintierhaltung erlaubt ist, dann ist der Hund nicht erlaubt, sondern ausschließlich Kleintiere und ein Hund fällt nicht unter "Kleintiere" bzw. nur in absoluten Ausnahmefällen, die durch Gerichtsurteile belegbar sind.