Sohnemann möchten gerne eine Rechtschutzversicherung abschließen. Er ist nicht verheiratet lebt aber mit seiner Freundin zusammen und beide haben bereits Wohneigentum erworben. Bei den Bausteinen der Versicherung würde ich gerne, für den Fall der hoffentlich nie eintrifft, einen evtl Rechtsstreit um die Immobilie/ Finanzierung mitversichern lassen, falls es zu Trennung kommt. Immobilienrecht ist das nicht, familiäre Sachen aber auch nicht, zu was würde solch eine Situation zählen?
Wie wäre es denn mit einem Ehe- und Erbvertrag - kann man sowas nicht auch machen, wenn man "nur" zusammenlebt?