Solange man nicht über die magischen sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit kommt, erhält man während der Krankheit regulären Arbeitslohn.
In kleineren Betrieben gibt es eine teilweise Erstattung der Lohnkosten während Erkrankung innerhalb der 6 Wochen von der KK. Der Arbeitnehmer erhält seinen Lohn vom AG, aber vorhin ging es kurz um diese Erstattung, die dann eben entsprechend vom AG bei der KK beantragt wird (betrifft aber nur kleine Arbeitgeber soweit ich weiß)
Ach das meinst du! Klar, das ist so, aber das ist eine Sache des Arbeitgebers mit der Kasse. Das hindert einen Arbeitnehmer nicht daran, wieder arbeiten zu gehen, wenn er sich fit fühlt. Dass kann der AG dann natürlich nicht mit der Kasse abrechnen, aber: Das ist sein Bier.