Beiträge von Ariodante

    Solange man nicht über die magischen sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit kommt, erhält man während der Krankheit regulären Arbeitslohn.

    In kleineren Betrieben gibt es eine teilweise Erstattung der Lohnkosten während Erkrankung innerhalb der 6 Wochen von der KK. Der Arbeitnehmer erhält seinen Lohn vom AG, aber vorhin ging es kurz um diese Erstattung, die dann eben entsprechend vom AG bei der KK beantragt wird (betrifft aber nur kleine Arbeitgeber soweit ich weiß)

    Ach das meinst du! Klar, das ist so, aber das ist eine Sache des Arbeitgebers mit der Kasse. Das hindert einen Arbeitnehmer nicht daran, wieder arbeiten zu gehen, wenn er sich fit fühlt. Dass kann der AG dann natürlich nicht mit der Kasse abrechnen, aber: Das ist sein Bier.

    Ich habe eine Laienmeinung, die aber vermutlich gar nicht oder nicht vollständig vom geltenden Recht abgedeckt ist, daher Spoiler:

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    • Wenn ich krankgeschrieben bin, sollte ein Gang zum Arbeitgeber kein Problem sein (selbst beim Wegeunfall), um die AU abzugeben (okay, jetzt nicht mehr notwendig) oder sonst entsprechendes, was also kein Arbeiten im eigentlichen Sinne ist
    • Auch wenn ich (v.a. länger Zeit) krankgeschrieben bin und z.B. noch relevante Arbeitsmaterialien habe, sollte ich diese noch abgeben können -- beispielsweise ein Exemplar eines Firmengebäude- oder -fahrzeugschlüssels, oder eigentlich von mir zu bearbeitende Unterlagen (sofern begründeterweise diese außerhalb des Firmengeländes sind). Auch das wäre für mich kein "Arbeiten". Dies hängt aber auch vom Krankheitszustand ab -- hochansteckende Krankheiten oder Bettlägerigkeit empfinde ich anderes als der gebrochene Arm im GaLa-Betrieb.
    • Kniffelig wäre es beim Anfang und Ende eines voraussichtlich längeren Krankenstandes, wenn man kurz nach AU-Anfang noch eine Übergabe der letzten Ergebnisse an anderen Kollegen macht, oder kurz vor Ende der AU anfängt, sich in den letzten Stand einzuarbeiten. Das wäre vor allem dann interessant, wie das geschieht (E-Mails lesen bzw. schreiben; Video-Konferenz; im Firmengebäude den neuen Stundenplan einsehen; im Firmengebäude an Lagebesprechungen teilnehmen; ...). Das fände ich als "Arbeitsnahe Tätigkeiten" u.U. grenzwertig -- wobei ich nicht sage, auf welcher Seite der Grenze ;)


    Das ist gar nicht so kompliziert: Du darfst während Krankschreibung alles macht, was der Genesung nicht im Wege steht. Wenn ein Spaziergang zum Büro zur Abgabe von Material der Genesung nicht schadet, go for it. Hat der Arzt Bettruhe verordnet, bleib im Bett.

    Krank ist krank, eine Übergabe ist nett und oft sinnvoll und machbar, aber keine arbeitsrechtliche Verpflichtung (die Genesung durch krank rumlaufen zu behindern aber schon).

    Klar, darfst du. Wenn du die Arbeitsunfähigkeit jedoch als beendet erklärst, brauchst du eine neue Krankschreibung, wenn es doch noch zu früh war und du wieder schlappmachst.. Eine Gesundschreibung gibt es nicht.

    Krank geschrieben ist Krank geschrieben.

    Somit darf man nicht Arbeiten gehen.

    In vielen Firmen bekommt der Arbeitgeber bei einer Krankschreibung

    von der Krankenkasse einen bestimmten Betrag Überwiesen.

    Sollte bei einer Prüfung der " Kranke" im Haus sein, gilt das als Versicherungsbetrug.

    Das ist falsch. Innerhalb der Lohnfortzahlung zahlt der Arbeitgeber, nicht die Kasse.