Beiträge von Ariodante

    Nun, Border Collies werden auch nicht zum Lichtflecken jagen und Autos hüten gezüchtet.

    Ist halt blöd, wenn fehlgeleitetes Beutefangverhalten mit so einer Kraft, der Kampfbereitschaft und dem unbedingten Willen zum Töten korreliert. Und klar hat diese Kombi was mit der Rasse zu tun, was denn sonst? Ist doch kein Zufall, dass solche Katastrophen, in der die menschlichen Opfer derart entstellt werden, mit solchen Rassen korrelieren. Heißt ja nicht, dass das am laufenden Band vorkommt. Heißt aber, wenn mit diesen Rassen etwas schiefläuft, dann mit unvergleichlich furchtbaren Folgen.

    Verstehe immer noch nicht den Widerstand, zu thematisieren, dass der Vorfall was mit der Rasse zu haben kann.

    Überall im Forum wird für alle Hundetypen am laufenden Band die Genetik betont: Pudel - kann voll den Jagdtrieb haben! Genetik, machste nix dran! Dackel - eigenständige Entscheidung, weil Ururopa in Dachsbauten rumgekrabbelt ist! Malteser - bleibt oft schlecht allein, ist auf Anhänglichkeit gezüchtet! In dem Rumänen steckt bestimmt ein HSH, da kannste dich auf auf XYZ einstellen! Und so weiter. Egal, wie lange die Hunde von dem Job weg sind, für den sie mal selektiert wurden, Genetik nicht wegzudiskutieren.

    Nur die AmStaffs & Co, die sind irgendwie unbeschriebene Blätter, so klingt das oft in diesem Thread. Dass die mal auf Aggression und Töten gezüchtet wurden, soll keine Spuren hinterlassen haben? Nicht sehr schlüssig, oder?

    Falls das so abgelaufen ist wie seitens der Presse geschildert, dann sollte jeder Anwalt, der etwas auf sich hält, seinen Mandanten anraten, gegen ein solches Verbot vorzugehen. Weil ein ganz zentraler Rechtsgrundsatz verletzt worden ist: Das Recht, Gehör zu finden, bevor eine einschneidende Maßnahme verhängt wird.

    Es ist schon eine sehr, sehr, sehr weitgehende Befugnis, wenn ein Kommunalpolitiker (wie hier der Bürgermeister einer Gemeinde) ohne vorausgegangenes Verfahren ein solches landesweit gültiges Verbot verhängen kann. Scheint nach österreichischen Recht aber so zu sein. Nach deutschem Recht nicht, und da bin ich letztlich froh drum (in Kenntnis der Tiefen und Untiefen der Kommunalpolitik in unserer kleinen Gemeinde |) ).

    Wenn er dieses Befugnis überschritten hat, dann ist es mMn im Interesse der Öffentlichkeit sogar geboten, dagegen vorzugehen. Das hat dann auch nichts mit schlechtem Geschmack zu tun, sondern mit Schutz vor behördlicher Willkür, und zwar für alle.

    Laut Anwaltbericht denkt die Verurteilte weder über Haltung noch Zucht der Rasse nach. Ob das nun stimmt (oder für alle Zeit so bleibt), kann man natürlich nicht wissen.

    Da es eine Vorstrafe gibt, könnte es bei Umsetzung von Maßnahmen, die denen der meisten deutschen BL gleichen; eh darauf hinauslaufen, dass sie diese Rasse nicht mehr halten kann.

    Es bricht ja nicht gleich der Rechtsstaat zusammen, wenn nicht gegen jeden fehlerhaften Bescheid Einspruch eingelegt wird. Und ich bin froh, dass die Anwälte, mit denen ich arbeite, (obwohl sie etwas auf sich halten), im Gesamtkontext einer Situation ein gutes Gespür haben, wann sie darauf hinweisen, dass man sein Recht nicht immer und jeder Stelle zwingend durchsetzen muss.

    Zum lebenslangen und landesweiten Halteverbot

    „Die Beschwerde hat mich überrascht“, meinte Bürgermeister Martin Gaisberger (ÖVP) aus Naarn, nachdem er durch den „Krone“-Bericht erfahren hatte, dass jene 37-Jährige, deren Hunde eine Joggerin (60) zu Tode gebissen hatten, gegen das lebenslange und landesweite Halteverbot Berufung eingelegt hat. Vor allem, weil sich das Verbot nicht gegen alle Rassen richtet, sondern explizit gegen „American Staffordshire Terrier“, also jene Gattung, deren Vertreter am 2. Oktober in der Ortschaft Sebern für die tödliche Attacke gegen Herta A. verantwortlich waren. Alle anderen Hunderassen dürfte die 37-Jährige halten, wenn sie dies möchte.

    "In seinem Magen wurden Leichenteile gefunden", erklärte Richter Julian Kirschner. Durch DNA- und Bissspurenvergleiche wurden die drei Hunde eindeutig als Angreifer identifiziert. Die anderen beiden Hunde, Peanut und Cookie, leben bei der Angeklagten und ihrer Partnerin. Der Richter lehnte den Antrag auf Beschlagnahme ab, da sie als gut erzogen und nicht gefährlich galten.

    Eine "Einziehung" der Tiere gemäß Strafprozessordnung komme nicht in Frage. Auch wenn auch diese Tiere die Joggerin gebissen hatten, gebe es keine weiteren Hinweise, dass sie gefährlich seien, so das Gericht.


    hasilein75 Kannst du zu dem Teil mit dem Haltungsverbot auch den Link teilen?

    Das wirft doch schon wieder alle Hunde in den einen Topf. Ich verwahre mich dagegen, dass mein Hund je das Leben von Mitmenschen durch einen gezielten Angriff gefährdet und habe auch bewusst einen Hundetyp, der in dieser Beziehung kein Risiko birgt. Und ja, sollte die AmStaff-Halterin nie auf die Idee gekommen sein, dass das bei ihrer Rasse durchaus der Fall sein kann, finde ich das naiv.

    Es ist mir, wie öfter in diesem Thread, völlig unklar, warum es einigen Diskutanten so unglaublich wichtig ist, dass alle Hunde zu einer tödlichen Gefahr werden können und dabei sogar Unfälle und Angriffe in einen Topf werfen. Der Vergleich eines Labradormixes, der versehentlich eine Schlagader erwischt, mit Hunden, die einen Menschen gezielt und unprovoziert angreifen und töten, ist so unglaublich absurd. Und natürlich gibt es eine Menge Rassen, bei denen ein Vorfall wie mit diesen drei AmStaffs sowohl in Intention als auch Ergebnis ausgeschlossen ist.

    Aus moralischer Sicht macht das sicherlich einen Unterschied. Aber für die verstorbene Person ist es völlig egal.

    Ich möchte stark bezweifeln, dass es egal ist, ob man bei einem Autounfall stirbt oder von drei Hunden im Blutrausch zerfleischt wird.

    Und ich bin auch schockiert vom Vergleich Autounfall und gezielt Menschen tötende Hunde. Das klingt in einigen Beiträgen viel zu sehr nach „könnte jedem von uns passieren“, und das ist einfach nicht wahr. Dass sich ein Hund losreißt und einen Unfall verursacht und man dafür haftet, ja. Aber dieser Fall ist doch eine ganz andere Kategorie. Es sind sehr sehr sehr wenige Hunde, die sich losreißen, um eine Joggerin zu töten.

    Ist der Unterschied, die (Fehl-)Interpretationsmöglichkeit und die Macht der Sprache wirklich so schwierig zu verstehen?

    Siehst fast so aus...

    Das könnte sein. Am Leseverständnis mangelt es Hundundmehr allerdings nicht. Der Artikel zitiert die Staatsanwaltschaft, deren Aussage ist: Alle drei haben zugebissen. Das „würden“ ist kein Konjunktiv (im Sinne von, es könnte sein, dass alle zugebissen haben), sondern eine etwas schlampig formulierte indirekte Rede. Die Frage ist daher auch nicht, ob „die Presse“ meint, DNA-Spuren = Biss, sondern die Frage ist, wurde der Staatsanwalt korrekt zitiert und wenn ja, hätte er das belegen können.

    Ich finde die Kastration eine gute Idee für einen Freigänger-Border Collie. Wie wie bei Freigängerkatzen.