Weil diese Aussagen nach dem Strafprozess kamen
In diesem hat sie sich nicht geäußert
Woraus folgerst du das? Ich lese diese pdf über die Entscheidung zum Haltungsverbot so, dass darin die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft vor dem Strafprozess zitiert wurden. ON1.13 StA-Akt: usw.
Das bezieht sich m.E.auf Einlassungen im Verfahren zur Hundehaltung, nicht auf den Strafprozess. Interessant finde ich ja, dass im zweiten Verfahren die Reue auch in Frage gestellt wird: „Das im Rahmen des Strafurteils als mildernd gewertete reumütige Geständnis war in den Ausführungen vor dem Verwaltungsgericht in Bezug auf die Hundehaltung an sich nicht zu erkennen.“