Hier geht‘ ja zu wie beim VDH: „Hilfe, der Dackel soll verboten werden!!11!!1“
So, wie ich das Papier lese, sollen ja nicht die genannten Rassen verboten werden, sondern es wird verboten, mit Hunden, die diese Merkmale aufweisen, weiterzuzüchten.
Nicht der Schäferhund soll verboten werden, sondern die Zucht mit total verformten Hinterläufen. Nicht der RR, sondern die Zucht mit Exemplaren mit Dermoidsinus (der Thai ist deshalb nicht drauf, weil die Beispiele explizit als nicht abschließend gekennzeichnet sind. Hat er er die gleiche Hautveränderung, ist er nach dem Entwurf draußen). Es darf nicht mit Goldies aus aggressiven Linien weitergezüchtet werden (sollte eh ein no brainer sein, oder), nicht „der GR steht auf der Liste“. Da bei der Polydaktylie eben nicht Wolfskrallen-Rassen als Beispiel genannt sind, gehe ich davon aus, dass es um Mehrzehen an der Pfote geht, wie in der Qualzucht-Datenbank beschrieben. Und so weiter.
Wenn man mal von „die wollen Rasse XY verbieten“ wegkommt, ist das doch m.E. kein schlechter Diskussionsbeitrag, mit dem man durchaus weiterarbeiten könnte.