Also die ich verstehe jetzt daraus, dass nichts wirklich nachweisbar ist, außer das Bellen und evtl Kartons wo du aber eben fein raus bist. Oder Kot, wo dann aber auch fraglich ist, ob das überhaupt stimmt.
Damit ist es ja immerhin nur noch auf das Bellen und evtl den Kot für dich beschränkt.
Wenn du Tagebuch führst und schreibst, dass du zuhause bist, Wieso sollte das weniger Gewicht haben, als eines das sagt, hier wurde gebellt? Obwohl mehrere Hunde im Haus waren?
Und zum Punkt du hast die Tür geöffnet. Ganz so stimmt das auch nicht. Du darfst Bewerber nicht ausschließen, weil sie einen Hund haben. Man kann zwar eine Klausel in den Vertrag schreiben wodurch sich nachträglich kein Hund angeschafft werden darf aber Grds darf man keine Hundehaltung nicht durchsetzen.