Beiträge von Tobie

    Bewegt mich alles sehr

    Mich auch.

    Und Du hast auch Recht damit, dass ich für meine Rasse brenne. Ich glaube anders hat es auch keinen Sinn (jedenfalls mit Zuchtambitionen in der Gebraushundewelt, wo man sämtliche Freizeit auf irgendwelchen Huplas verbringt). Als Idealist schockiert es mich daher umso mehr schwarze Schafe in den eigenen Reihen zu haben.

    Ein Thema mit unendlichem Diskussionsgehalt. Schön, wenn man sachlich drüber reden kann. Ich finde das sehr interessant auch andere Sichtweisen zu lesen. Muss das erstmal sacken lassen 😅 Gehe mit Hund in die UO....

    Naja, an der Verbesserung der Rasse hege ich inzwischen immer größer werdende Zweifel.

    Ich habe schon soviele Leute gefragt, was das heisst, konkret heisst, und ich habe nur wenige überzeugende Antworten bekommen.

    Stimmt, kommt wahrscheinlich auch drauf an wen man zu welcher Rasse fragt :???:

    Also für mich heißt das: Gesundheit, Leistungsfähigkeit und - ja - auch Schönheit. In dieser Reihenfolge. Schönheit gibt es für mich aber nur in Zusammenhang mit den anderen beiden Attributen. Zum Glück hat man Gesundheit und Leistungsfähigkeit genauso nachzuweisen und zu dokumentieren wie die Schönheit.

    Auszug aus der Zuchtordnung meiner Rasse (denn die vom DRC oder anderen Vereinen kenne ich nicht). Wer sich da nicht dran hält, hat es in meinen Augen nicht verdient Züchter genannt zu werden. Und selbstverständlich gibt es da auch Leute, die ich Vermehrer schimpfen würde.

    Ich glaub, ich hab es schon einmal zitiert 🤔

    4.1.1.

    Für einen einmaligen Zuchteinsatz (1 Wurf für Hündinnen bzw. 1 erfolgreicher Deckakt für Rüden) sind alle im Zuchtbuch des SV eingetragenen Hunde zugelassen, die am Belegtag

    a) das Mindestalter gemäß Ziffer 4.2.1. erreicht haben

    b) eine SV-Wesensbeurteilung oder eine als

    gleichwertig anerkannte Wesensbeurteilung erfolgreich abgelegt haben (gilt für

    Hunde ab Wurftag 1.7.2017)

    c) eine Begleithundprüfung mit Verhaltenstest (BH/VT) bestanden haben (ausgenommen sind hiervon Hunde mit dem Ausbildungskennzeichen ZAP)

    d) eine Ausdauerprüfung nach SV- oder Internationaler Gebrauchshunde-Prüfungsordnung bestanden haben (gilt für Hunde ab

    Wurftag 1.7.2017)

    e) auf einer Zuchtveranstaltung des SV oder

    einer gleichwertig anerkannten Veranstaltung unter einem SV-Zuchtrichter mit mindestens der Zuchtbewertung „gut“ bewertet wurden

    f) DNA-geprüft sind

    g) über einen anerkannten Gelenkbefund der Hüfte oder Ellenbogen von „normal“, „fast normal“ oder „ noch zugelassen“ verfügen.

    Beim Zuchteinsatz sind auch die Regelungen der Ziffer 3.3.2. zum Kontrollröntgen

    einzuhalten.

    h) Der Hund darf nicht näher als 3-3, 4-2, 2-4 ingezüchtet sein (gilt für Hunde ab Wurftag 1.1.2017) und

    i) beide Elterntiere des betreffenden Hundes müssen über einen vom SV anerkannten Gelenkbefund der Hüfte und der Ellenbogen von „normal“, „fast normal“ oder

    „noch zugelassen“ verfügen.

    4.1.2.

    Zur Zucht geeignet sind alle im Zuchtbuch des

    SV eingetragenen Hunde, die am Belegtag

    • alle Voraussetzungen nach Ziffer 4.1.1. erfüllen

    • eine der nachfolgend aufgelisteten, fachspezifischen Gebrauchshundeprüfungen auf einer SV-termingeschützten Veranstaltung oder einer Veranstaltung im Ausland

    unter einem SV-Richter bestanden haben:

    SV-Zuchtanlagenprüfung (ZAP),

    • Internationale Gebrauchshundeprüfung (IGP 1-3) • SV-Herdengebrauchshundeprüfung (HGH), • SV-Rettungshundeprüfung (RH2), • SV-Spürhundegebrauchshundeprüfung (SGP2) • Internationale Fährtenhundprüfung (IFH2) • erfolgreich abgelegte Agility-Prüfung (A2) • erfolgreich abgelegte ObediencePrüfung (O2) • oder ein als gleichwertig anerkanntes Ausbildungskennzeichen. Zusätzlich können Ausbildungskennzeichen aus den Bereichen außerhalb des SV anerkannt werden. Das Anerkennungsverfahren regeln die Durchführungsbestimmungen zur Zuchtordnung.

    4.1.3. Zur Zucht empfohlene Hunde Zur Zucht empfohlen sind alle im Zuchtbuch des SV eingetragenen Hunde, die am Belegtag • alle Voraussetzungen nach Ziffer 4.1.1. und 4.1.2 erfüllen • eine Körung im SV oder eine vom SV anerkannte Körung nachweisen können.

    4.1.4. Zur Zucht nicht zugelassene Hunde: a) ohne die Voraussetzung unter 4.1.1 bis 4.1.2 b) Hunde aus dem ehemaligen Gebrauchshund-Register des SV c) Hunde der Varietät Stockhaar, die im Anhangregister eingetragen sind d) Hunde mit nachstehenden Mängeln: – wesensschwache, bissige und nervenschwache Hunde – Hunde mit nachgewiesener „mittlerer oder schwerer HD” – Hunde mit nachgewiesener „mittlerer oder schwerer ED” – Monorchiden und Kryptorchiden – Hunde mit entstellenden Ohren- bzw. Rutenfehlern – Hunde mit Missbildungen – Hunde mit Zahnfehlern: Fehlen von: 1 Prämolar 3 und 1 weiterer Zahn oder 1 Fangzahn oder 1 Prämolar 4 oder 1 Molar 1 oder 1 Molar 2 oder insgesamt 3 Zähne und mehr. Das Fehlen des Molar 3 bleibt unberücksichtigt. Ausgenommen sind solche Hunde, bei denen das ursprüngliche Vorhandensein des Zahnes oder der Zähne nachgewiesen und auf der Ahnentafel bzw. Registrierbescheinigung (Anhangregister) bestätigt ist. – Hunde mit erheblichen Pigmentmängeln, auch Bläulinge – Hunde, die Langstockhaar ohne Unterwolle haben. – Hunde, die Langhaar haben – Hunde mit Kiefermängeln: – mehr als 2 mm Überbiss – Vorbiss – Aufbeißen im gesamten Schneidezahnbereich – Hunde mit Über- bzw. Untergröße von mehr als 1 cm (ausgesetzt bis 31.12.2025) – Hündinnen, die zweimal mit Kaiserschnitt geboren haben e) Eingriffe am Hund, die geeignet sind, die phänotypischen Entwicklungen des Hundes zu beeinflussen und die für den Zuchteinsatz von Bedeutung sind, sind dem Zuchtbuchamt zu melden. Das Zuchtbuchamt entscheidet in jedem Einzelfall, ob der Hund weiter zur Zucht zugelassen bleibt. Zuchtordnung Fassung 2021 9 Das Nichtmelden eines Eingriffes zieht ein vereinsinternes Ordnungsverfahren gegen den/die Eigentümer nach sich. Der Zuchtwert dieser unter 4.1.4. aufgeführten Hunde ist erheblich eingeschränkt. Sie sind deshalb nicht zur Zucht zu verwenden. Evtl. Nachkommen aus diesen Hunden können keine Aufnahme in das Zuchtbuch bzw. Anhangregister des SV finden.

    Ob das nun zum Todlachen ist, kann ja jeder ganz emotional (oder eben auch nicht) für sich entscheiden. Ebenso darf mal ganz emotionslos getüftelt werden, was an finanziellem Aufwand dahinter steckt (wenn hier schon vom FA die Rede ist). Man muss sich doch auch mal fragen, wofür man das alles braucht und warum man das auf sich nimmt, wenn es einem doch gar nicht um die Erhaltung bzw Verbesserung der Rasse geht? Am Kaufpreis für einen Gebrauchshundwelpen kann es nicht liegen 🤣

    Da könnte man ja auf direktem Weg gleich zu Nachbars Lumpi. Und wieso darf man als Züchter eigentlich kein Geld übrig behalten? Der ethisch angesehene und vor allem viel liebevollere Hobby-Züchter (ganz verbandsfrei) darf es doch auch.

    Das ganze hat für mich auch gar nichts damit zu tun, welcher Hund jetzt mehr oder weniger wert wäre (das passt auch gar nicht, weil alles Individuen sind. Ganz egal ob Mix oder Rasse). Die Tierheime quellen jetzt zum Sommer wieder über mit heimatlosen Hunden und nicht alle davon sind HSH oder Maulkorbkandidaten. Wieso geht man nicht erstmal dorthin, wenn man keinen Rassehund möchte? Bzgl. Welpen: Es gibt über 400 anerkannte Rassen, da kann mir niemand sagen, es wäre kein passender Welpe für ihn dabei.

    Ach, schwieriges und meist ja auch eskalierendes Thema. Das ist jedenfalls meine Meinung dazu und ich engagiere mich in der Zucht weil ich meine Rasse liebe und von ihr überzeugt bin und mir viel daran liegt an der Verbesserung bzw auch Ausmerzung der Baustellen mitzuwirken. Ich glaube nicht, dass ich damit alleine da stehe.

    Und die Frage ist ja auch WARUM macht man das? Da will niemand zur Verbesserung irgendeiner Rasse beitragen, sondern sich auf möglichst angenehme Weise was dazu verdienen.

    Bei dem Satz "Am 11. 05. wurde unsere wunderschöne Hündin zum ersten Mal stolze Mama" kommt mir schon die Galle hoch. Und selbstverständlich leben beide Gelddruckmaschinen im selben Haushalt. Herrlich unkompliziert.

    Ein Traum! So viel Platz um sich auszutoben.... Ich bin ein wenig neidisch, merk ich gerade.

    Deinen Plan find ich toll (könnt meiner sein). Bauen-(Cottage-) und Naturgärten find ich am allerschönsten.

    Es ist übrigens Zufall, dass sich der kleine Hund immer auf die Fotos stiehlt. :tropf:

    Mein Hund haut immer ab, wenn ich die Kamera auf ihn richte.... übrigens kein Zufall :skeptisch2: 😅

    Noch 'ne Stimme für's Stehenlassen und kultivieren.

    Wildrosen sind noch dazu so dekorativ und man kann die leckeren Hagebutten ernten. Und Brombeeren ja sowieso 😋

    Etwas Form reinbringen und gut.

    Und zum letzten Foto - Du könntest hinter den Heckenrosen beim Haselstrauch eine kleine versteckte Sitzgelegenheit einplanen. So bist Du ganz verschwunden und niemand sieht dich auf den ersten Blick. In eine Haselnuss kann man auch prima kleine hängende Teelichthalter reinfriemeln (oder natürlich eine kleine Solarlichterkette) und dann wirds total gemütlich.

    Vielleicht sollte ich mir auch mal Fürst von Metternich zu Hilfe holen. Dann geht die Gartenarbeit doch gleich besser von der Hand :bindafür:

    Gruß vom Deich

    Deichhund

    Als Anreiz schneller fertig zu werden unbedingt!

    Als Pausenfüller hat sich der Fürst leider nicht bewährt... Die Pause wird dann u.U. sehr lang und zieht sich bis zum Feierabend :D

    Das ist echt nicht witzig gewesen. Der hat Fische im Wert von einigen hundert Euro gefressen :(


    In dem einen Winter waren es um die 80 Forellen und einige Schleien und Karpfen.

    Ist ja Wahnsinn!!!

    O.k. - dann versteh ich, dass man sich nicht mehr so sehr freut über den Besuch.