Kommt man aus einem Mietvertrag früher raus, wenn eine Klausel sagt dass die Mietvertragsparteien gegenseitig bis zum Zeitpunkt x auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung verzichten und erst danach eine Kündigung mit der gesetzlichen Frist zulässig ist. Es geht darum, dass die Person eine sehr hohe Nebenkostenerhöhung erhalten hat und sich diese im Grunde nicht leisten kann.
Gab es denn kürzlich für die Person auch eine Abrechnung (zur Jahresmitte??), aus der hervor geht, dass die bisher "üblichen" Nebenkosten (die ja sowas wie eine Vorauszahlung sind), die tatsächlichen Kosten nicht decken?
Die aktuellen Preisanstiege für Energie sollten Mieter eigentlich erst nächstes Jahr treffen, nach der nächsten Abrechnung.
Ansonsten auch unbedingt nachlesen, was genau im Mietvertrag bezüglich der Nebenkosten steht.
Je nachdem, wie da die genaue Lage ist, kann es sein, dass die Erhöhung der Nebenkosten der Zustimmung des Mieters bedarf.