Ich bin ja Gewerksleiterin, seit fünf Jahren. Und frage mich, ob ähnlich wie die Abstufung beim Gehalt bzgl. der Unzumutbarkeit, eine gewisse Zeit auch Jobs mit niedrigerer "Hierarchie" als unzumutbar gelten.
Unzumutbarkeit bezieht sich eigentlich nur auf Dinge, die ganz konkret mess- und nachweisbar sind. Z. B. kann man nicht auf dem Bau arbeiten, wenn man gemäß ärztlichem Attest nicht schwerer als 10kg heben darf.
Und man muss nicht tägliche Pendelstrecken von 4 Stunden in Kauf nehmen.
Und eben die genauen Angaben bezüglich der Gehaltsunterschiede, das lässt sich nachrechnen.
Hierarchielevel, Verantwortung, "Inhalte", intellektuelle Stimulation (*g) durch den Job, das ist alles wurst.
Wenn dir jemand einen Job anbietet, bei dem du für Kaffeekochen ein am bisherigen Gehalt gemessenen akzeptablen Verdienst hast, und du willst diese Stelle ablehnen, dann musst du das gegenüber dem Arbeitsamt unbedingt anders begründen. "Die Tätigkeit und die zu erfüllenden Aufgaben sind mir zu niedrig" gilt meines Wissens nach nie.
Du wirst deine neue Stelle sowieso ohne amtliche Hilfe finden (müssen).
Schick am besten frühzeitig an alle in Frage kommenden Arbeitgeber Bewerbungen, auch Initiativbewerbungen, raus. Wenn dann seltsame Vermittlungsangebote reinkommen (wenn überhaupt) kannst du womöglich mit deinem "Betreuer" beim Amt sprechen, dass du bei dieser Firma bereits in einem Bewerbungsprozess bist.
Wenn seltsame Vermittlungsangebote eine Firma betreffen, die für dich als Arbeitnehmer sowieso nicht in Frage kommt, versaust du dir dann dort auch nichts, wenn du denen die erzwungene "seltsame Bewerbung" hinschickst, die du gemäß Arbeitsamt-Vorgaben dort hinsenden musst.