*Sascha* es gibt ja eben keinen Freifahrtschein. Ich fände es sinnvoll, wenn es einen gäbe, weil ich die Idee furchterregend finde, sich als HSH-Halter darauf zu verlassen, dass eine legitime Anzeige "wahrscheinlich im Sande verläuft".
Damit eine Anzeige nicht möglich ist, müsste konkret geregelt sein, dass ein Wolfsriss innerhalb des Zauns eben kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, kein Verstoß gegen das Jagdrecht etc. darstellt.
So wie es im Moment geregelt ist, also nicht geregelt ist, stelle ich mir vor, dass bestimmte Gestalten (die werden hier ab und zu verlinkt), bei einem Wolfsriss die Halter der verantwortlichen HSH anzeigen würden. Schon aus Prinzip.