Öhm, sorry, aber rein rechtlich darf man sich im Wald auch abseits der Wege bewegen. Ansonsten hätten etwa Pilzsammler ein Problem, die sind ja zwangsläufig abseits der Wege unterwegs und mir ist nicht bekannt, daß das mit angeleintem Hund verboten wäre.
Das wird auf Länderebene geregelt und teilweise IST es verboten, sich mit angeleintem Hund jenseits der Waldwege zu bewegen (S-H, für andere Bundesländer weiß ich es nicht). Und auf den Waldwegen gilt in S-H ganzjährig Leinenpflicht.
Wenn man so viel unterwegs ist wie die TE offenbar :) sollte man das im Hinterkopf haben: Hundehaltung ist auch innerhalb Deutschlands ziemlich unterschiedlich geregelt und manche Verhaltensweisen, die daunda kein Problem darstellen, sind woanders mal eben ein Landesgesetzverstoß mit den möglichen Folgen.
Dazu würde ich auch nochmal genauer nachlesen, was es in bestimmten Bundesländern bedeuten kann, dass der eigene Hund optisch einem Listenhund gleicht. (Dass in den ausländischen Papieren irgendwas von Mischling steht, ist im Konfliktfall egal.) S-H hat zum Beispiel keine Rasseliste, das ist schön. Bewegt man sich mit dem Hund durchs Hamburger Verwaltungsgebiet, besteht permanente Leinen- und Maulkorbpflicht auch für Mischlinge der "gefährlichen Rassen".
Gibt es bestimmte "Vorfälle" mit einem Hund in entsprechender Optik in bestimmten Regionen, kann das gleich in Richtung Auflagen, Wesenstest etc. für den Hund gehen. Ich wäre da vorbeugend echt paranoid, um meinen Hund zu schützen. (Als "Vorfall" zählt zum Beispiel das berühmte "gefahrdrohende Anspringen".)
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Zum Hetzen von Tieren: Wildtiere, die flüchten müssen, verletzen sich in Panik manchmal auf der Flucht und Verrecken dann später, auch ohne dass der Hund sie erwischt. Bei Futterknappheit, in Deutschland wäre das im Winter der Fall, in südlichen Ländern vielleicht eher während Dürreperioden im Sommer(?) verbrauchen Wildtiere für die Flucht manchmal ihre letzten Reserven ... und Verrecken/Verhungern dann später, auch ohne dass der Hund sie erwischt.