Da war ich ja Arbeitslos gemeldet da kann man ja auch Uhrlaub nehmen hab ich aber nicht.
Naja schon blöd ich hatte mich eigentlich auf einen Ferien Oktober gefreut.
🙁
Du kannst doch keinen vollen Urlaubsanspruch erwarten, wenn du insgesamt nur 8 Monate für den Betrieb arbeitest!?
Ich bin eine wirklich verständnisvolle Vorgesetzte, aber ich glaube, ich würde dir was husten, wenn du mit so einer Anfrage zu mir kommst, nachdem du kurz nach der Einarbeitung kündigst.
Also wenn Runa-S seit dem 01.01. dort gearbeitet hätte und im August gekündigt hätte (oder im Juli, Hauptsache in der zweiten Jahreshälfte), dann müsste der Arbeitsvertrag eine bestimmte Klausel enthalten um zu verhindern, dass sie nicht den vollen Urlaubsanspruch hat. Den hätte sie sonst "normalerweise" wohl tatsächlich.
Bei diesem März-Oktober-Zeitfenster bin ich allerdings auch überfragt.