Beiträge von Filz

    Das klingt schlimm, was dir passiert ist und wie sich der Hundehalter verhalten hat.

    Du willst gegen den vorgehen, das verstehe ich.


    Mal so ganz pragmatisch, falls du irgendwas davon nicht längst weißt:

    1) Du hast den bei der Polizei wegen Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung angezeigt. Du hast auch Strafantrag gestellt, oder? Sonst unternehmen Staatsanwalt/Polizei voraussichtlich gar nichts.

    2) Die Strafverfahren wegen Hundebiss werden wohl recht häufig eingestellt. Die Anzeige beim Ordnungsamt ist oft der "bessere Hebel", deswegen solltest du die unbedingt nachholen. Es ist meines Wissens nach nicht zwingend so, dass die Polizei von sich aus ans Ordnungsamt meldet.

    3) Falls das Strafverfahren nicht eingestellt wird, hat der Hundehalter "nur" ein Bußgeld zu zahlen. Dieses Bußgeld geht nicht an dich, sondern in der Regel irgendwie an den Staat, ohne dabei die Kosten/Ressourcen aufzuwiegen, die das Verfahren bis zum Abschluss gedauert hat. (Mutmaßlich der Grund, warum diese Strafverfahren oft vorher versanden.)

    4) Die Anzeige beim Ordnungsamt kann dazu führen, dass der Hundehalter Auflagen in Form von Leinen- und/oder Maulkorbpflicht für diesen Hund bekommt. Genau das ist ja in deinem Sinne, oder? Deswegen nochmal: Mach die Anzeige beim Ordnungsamt.


    Parallel kümmert sich dein Anwalt um ein Schmerzensgeld bei der Haftpflicht des Hundehalters - find ich gut.

    Da wir in Deutschland leben, bewegen sich Schmerzensgelder gerne in einem Rahmen, der den Geschädigten lächerlich vorkommt. Das ist dir auch klar, oder? Also, was immer du an Schmerzensgeld bekommst, wird dir keine "Genugtuung" durch die Höhe der Summe verschaffen und du wirst dich nicht annähernd wirklich entschädigt fühlen. Das solltest du im Hinterkopf haben, damit es dich nicht noch zusätzlich ärgert, wenn es so weit ist.

    Es geht beim Schmerzensgeld in Deutschland eigentlich nur ums Prinzip und genau das sollte man sich als Geschädigter immer laut vorsagen ... sonst wird man irre.


    Ich wünsch dir gute Besserung!

    Ja aber es gibt eine Regelung das bei über 6 Monaten im Betrieb der Komplette Urlaub gewährt wird glaube ich.

    Ok, ich hab nochmal gesucht.

    Die Regelung, dass es nach 6 Monaten "Wartezeit" den vollen Urlaubsanspruch gibt, findest du im Bundesurlaubsgesetz unter §4:

    http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/index.html

    Der volle Urlaubsanspruch (= der gesetzlich vorgeschriebene Mindestanspruch) beträgt 24 Werktage pro Jahr (§3), bei einer 6-Tage-Woche. D. h., du hast mit deiner 3-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch auf 12 Tage.


    Darüberhinaus scheint dein Arbeitgeber dir 3 zusätzliche Urlaubstage vertraglich zugesichert zu haben (15 statt 12). Ob du die bekommst, hängt von der Formulierung im Arbeitsvertrag ab. Weniger als 12 Tage stehen dir nicht zu. Wenn du jetzt mehr arbeitest, hast du Anspruch auf finanziellen Ausgleich.

    Also wenn Runa-S seit dem 01.01. dort gearbeitet hätte und im August gekündigt hätte (oder im Juli, Hauptsache in der zweiten Jahreshälfte), dann müsste der Arbeitsvertrag eine bestimmte Klausel enthalten um zu verhindern, dass sie nicht den vollen Urlaubsanspruch hat. Den hätte sie sonst "normalerweise" wohl tatsächlich.

    Bei diesem März-Oktober-Zeitfenster bin ich allerdings auch überfragt.

    Ich denke die Arbeitslosigkeit wirkt sich da aus. Ich war ja auch schon arbeitslos. Und fände es ehrlich gesagt angemessen, wenn man die Zeit so behandelt, als hätte ich in der Zeit anteilsmäßig Urlaub genommen. :ka:

    Nein, nicht dass ich wüsste. Also, du kannst während Arbeitslosigkeit sowas wie "Urlaub" beantragen, so eine Art beim Jobcenter beantragte und hoffentlich bewilligte "Abwesenheit". Ansonsten hast du während deiner Arbeitslosigkeit dem Arbeitsmarkt permanent zur Verfügung zu stehen :D

    Das wirkt sich nicht auf den Urlaubsanspruch aus, den du dir erarbeitest, sobald du wieder irgendwo anfängst.


    Was sich aber auswirkt sind Arbeitgeberwechsel während des Jahres. Da werden Urlaubsansprüche unter bestimmten Voraussetzungen vom vorigen Arbeitgeber auf den nächsten übertragen. Das ist hier ja nicht der Fall, weil es keinen vorigen Arbeitgeber dieses Jahr gab.

    Bzw. der neue Arbeitgeber verrechnet den Urlaubsanspruch mit dem, der beim vorigen Arbeitgeber bereits genommen worden ist. Das wird bei dir und deinem neuen AG der Fall sein, Runa-S . Das ist in der Regel kein Problem, weil man beim neuen AG wegen Probezeit sowieso erstmal 6 Monate nicht über Urlaub diskutiert.

    Also wenn Runa-S seit dem 01.01. dort gearbeitet hätte und im August gekündigt hätte (oder im Juli, Hauptsache in der zweiten Jahreshälfte), dann müsste der Arbeitsvertrag eine bestimmte Klausel enthalten um zu verhindern, dass sie nicht den vollen Urlaubsanspruch hat. Den hätte sie sonst "normalerweise" wohl tatsächlich.

    Bei diesem März-Oktober-Zeitfenster bin ich allerdings auch überfragt.

    Du müsstest mal nachsehen, was genau in deinem Arbeitsvertrag steht.

    Das gesetzliche Minimum an Urlaubstagen bei einer 3-Tage-Woche sind 12 Tage aufs Jahr gerechnet.

    Den Urlaubsanspruch erarbeitest du dir aber "pro geleistetem Monat", also wenn du 12 Tage im Jahr hast, erarbeitest du dir pro Monat 1 Tag und hättest jetzt bei 8 Monaten 8 Tage insgesamt.

    Wenn du 15 Tage nach Vertrag hast, kriegst du 15/12 Tage pro Arbeitsmonat, also (15/12)*8 = (5/4)*8 = 5*2 = 10 Tage Urlaub.

    Also stimmen kann das schon.

    Oder wie meintest du das mit den 15 Tagen, die du hast? Hattest du schon mal Urlaub genommen in diesem Job?

    Ich wette, dass nur höchstens auf der Hälfte der geposteten Strecken wirklich geblitzt, aber durch die Ankündigung auf allen genannten Strecken vorschriftsmäßig gefahren wird.

    Wobei ich das wieder blöd finde und denke, die "Macht" der Ankündigung wird durch sowas verwässert.


    Ich kenn noch ein sympathisches Geld-Generierungswerkzeug, von dem ich nur rein zufällig nicht erwischt wurde damals: Im Umkreis von Uni und Fachhochschule im Rahmen einer Art Großrazzia sämtliche Fahrradfahrer kontrollieren, ob deren Vehikel denn auch verkehrssicher sind. Kaputte Rücklichter, abgenudelte Reifen, angesplitterte Reflektoren, nicht ganz so leistungsfähige Bremsen, irgendwas haben die glaub ich an JEDEM Rad gefunden.

    Oha. Also zumindest an die Fliegenklatsche kannst du sie ja erstmal gewöhnen, indem du die ab und zu einfach so benutzt, mit Schmackes auf den Tisch haust etc.


    Zur Fliegenproblematik ... ist das Problem so gravierend, dass es sich lohnt, einen Aufriss drum zu machen?

    Man kann Stubenfliegen ja gezielt züchten. Guck mal nach bei Futterinsekten und "Fliegenaufzuchtsstation" etc. Ich würde damit anfangen, Fliegen in einem Terrarium im Wohnzimmer zu installieren. Später bekommen die Fliegen dann auch Freiflug ... :D

    Aber naja, ist echt Aufriss. Und lohnt sich über das Winterhalbjahr sicher nicht. Falls du sowas im Frühling machst, können die Fliegen vlt. in einer Vogelaufzuchtstation sinnvoll "weiterverwendet" werden. Oder kennst du irgendwen, der Reptilien(Geckos?) hält, der sich über ein Gemeinschaftsprojekt freuen würde?

    Wieso sollten die nicht legal sein? Unser Landkreis postet selbst bei Facebook und Instagram die Strecken, an denen jeweils aktuell geblitzt wird.

    Ich hab noch nie jemanden gewarnt, weil ich die mobilen Blitzer meistens gar nicht bemerke. Die drei, vier Stationären hier im Landkreis kennt eh jeder, davor muss man nicht mehr warnen.

    Überhöhte Geschwindigkeit ist eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle. Raserei gefährdet die Gesundheit und ggf. das Leben von unbeteiligten Menschen.

    Ich habe da null Verständnis für Warnungen und finde es idiotisch, dass Blitzer schon im Radio durchgesagt werden, wenn sie kaum aufgebaut wurden.

    Aber gerade durch die Warnungen vor den Blitzern werden die Leute dazu gebracht, an den entsprechenden Stellen langsam zu fahren. Also genau das, was man will :ka:


    Ich fände das gut, wenn es hier in Deutschland so gehandhabt würde wie in Schweden z. B.: Konsequent ein Warnschild vor jedem Blitzer "Achtung, hier wird geblitzt". Das baut man an sämtlichen Gefahrenstellen, erhöht von mir aus die Gebühr auf zig hundert Euro und voilà, haben wir den Autoverkehr erheblich sicherer gemacht.