Das klingt schlimm, was dir passiert ist und wie sich der Hundehalter verhalten hat.
Du willst gegen den vorgehen, das verstehe ich.
Mal so ganz pragmatisch, falls du irgendwas davon nicht längst weißt:
1) Du hast den bei der Polizei wegen Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung angezeigt. Du hast auch Strafantrag gestellt, oder? Sonst unternehmen Staatsanwalt/Polizei voraussichtlich gar nichts.
2) Die Strafverfahren wegen Hundebiss werden wohl recht häufig eingestellt. Die Anzeige beim Ordnungsamt ist oft der "bessere Hebel", deswegen solltest du die unbedingt nachholen. Es ist meines Wissens nach nicht zwingend so, dass die Polizei von sich aus ans Ordnungsamt meldet.
3) Falls das Strafverfahren nicht eingestellt wird, hat der Hundehalter "nur" ein Bußgeld zu zahlen. Dieses Bußgeld geht nicht an dich, sondern in der Regel irgendwie an den Staat, ohne dabei die Kosten/Ressourcen aufzuwiegen, die das Verfahren bis zum Abschluss gedauert hat. (Mutmaßlich der Grund, warum diese Strafverfahren oft vorher versanden.)
4) Die Anzeige beim Ordnungsamt kann dazu führen, dass der Hundehalter Auflagen in Form von Leinen- und/oder Maulkorbpflicht für diesen Hund bekommt. Genau das ist ja in deinem Sinne, oder? Deswegen nochmal: Mach die Anzeige beim Ordnungsamt.
Parallel kümmert sich dein Anwalt um ein Schmerzensgeld bei der Haftpflicht des Hundehalters - find ich gut.
Da wir in Deutschland leben, bewegen sich Schmerzensgelder gerne in einem Rahmen, der den Geschädigten lächerlich vorkommt. Das ist dir auch klar, oder? Also, was immer du an Schmerzensgeld bekommst, wird dir keine "Genugtuung" durch die Höhe der Summe verschaffen und du wirst dich nicht annähernd wirklich entschädigt fühlen. Das solltest du im Hinterkopf haben, damit es dich nicht noch zusätzlich ärgert, wenn es so weit ist.
Es geht beim Schmerzensgeld in Deutschland eigentlich nur ums Prinzip und genau das sollte man sich als Geschädigter immer laut vorsagen ... sonst wird man irre.
Ich wünsch dir gute Besserung!