Beiträge von Lea2020

    Würde man diese Regeln auf private Tierhalter anwenden, würde man sehr stark in deren Grundrechte eingreifen. Finde ich schwierig.


    Ich ‚spinne‘ Dein Beispiel mit dem Welpen ein wenig weiter - wer kontrolliert die Umstände, in denen Kinder aufwachsen ?

    Das Jugendamt, wenn entsprechende Meldung vorliegt und auch sonst unterliegen Eltern so einigen sozialen Kontrollen. Deutlich mehr als Tierhalter.

    Soziale Kontrollen?

    Du hast ursprünglich von einer Sanierung gesprochen, und das geht so einfach nicht.


    Und nochmal: Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist in D ein Grundrecht. Ja, das kann eingeschränkt werden und wird es in einigen wenigen Fällen auch. Aber hier gibt es ja darum, ob man Amtsärzte, die Polizei oder sonstige Behördenvertreter regelmäßig in die Wohnung lassen muss. Und das muss man regelmäßig nicht. Das es immer Ausnahmen gibt, liegt in der Natur der Sache.

    Ich stelle gerade fest, wie gross die Unterschiede zwischen Nutz- und Heimtierhaltung sind, was behördliche Kontrollen angeht.

    https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__16.html


    Für mich ist das also viel "normaler", als für einen Heimtierhalter. Wir haben auch zwingend einen Bestandstierarzt, nehmen an Untersuchungen in Bezug auf Tierseuchen teil, je nachdem, ob man "Förderungen" (=unangemessen niedrige Entschädigung für Naturschutzleistungen, die gesamtgesellschaftlich dienlich sind) erhält, gibts auch noch CC-Kontrollen.

    Und ja, ich finde das ausgesprochen schräg, dass da so unterschieden wird. Viele (nicht alle) Bereiche in den Haltungen, die unter §16 fallen, sind öffentlich einsehbar und werden im Rahmen von vorgeschriebenen Untersuchungen eh in Augenschein genommen, im Gegensatz zum Kaninchenkäfig im Kinderzimmer. Die armen Heimtiere sind schlechten Haltungsbedingungen ja nahezu schutzlos ausgeliefert. Ob meine Rinder Wasser haben oder nicht, kann jeder Spaziergänger sehen - ob der Welpe in der geschlossenen Box Wasser hat, kann niemand sehen oder problemlos kontrollieren. Wow.

    Würde man diese Regeln auf private Tierhalter anwenden, würde man sehr stark in deren Grundrechte eingreifen. Finde ich schwierig.


    Ich ‚spinne‘ Dein Beispiel mit dem Welpen ein wenig weiter - wer kontrolliert die Umstände, in denen Kinder aufwachsen ?

    Ah, Du spricht von den Regeln in der Schweiz - da kann ich nichts zu sagen.


    Und nein, ein Amt kann in Deutschland niemandem die Heizung abdrehen. Aber das führt hier wohl zu weit ;)

    Das war durchaus ernst gemeint.

    Allerdings ist für mich nicht nachvollziehbar, wen Du mit ‚uns‘ meinst und was kostenpflichtige Entscheide sein sollen.

    Als ob Behörden von der Standardprozedur abweichen könnten.


    Du kannst natürlich jeden in Deine Wohnung lassen, wenn Du das möchtest. Aber es ging ja darum, ob man dies muss - und man muss eben in aller Regel nicht.

    Es spielt doch überhaupt keine Rolle, ob ich etwas ‚zu verbergen‘ habe. Ich bin weder Kollege noch Untertan und habe mithin keinen Grund, auf irgendeine Art ‚zusammenzuarbeiten‘. Entweder es gibt eine gesetzliche Grundlage, der man als Bürger zu folgen hat oder eben nicht. Ich bin doch kein Auskunftsbüro.


    Und ich teile auch nicht die Meinung, dass Behörden allgemein an einem ‚langen Hebel‘ sitzen. Vielmehr ist es so, jedenfalls ist es mir oft genug so gegangen, dass bei einem Sachvortrag, der ein wenig über das Standardprozedere hinausgeht, ganz schnell Hilflosigkeit eintritt.

    Nichts anderes habe ich doch gesagt:


    - § 16 Tierschutzgesetz ist hier doch überhaupt nicht einschlägig

    - die diversen Urteile ziehen zumindest der Überschrift nach auf Gefahrenabwehr u.ä.

    Es bleibt dabei, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung nur in sehr engen Grenzen eingeschränkt werden kann - und dazu gehört sicher nicht, wenn ein boshafter Nachbar sich beschwert.

    Und wie soll das Amt ohne Kontrolle nachprüfen, ob es eine boshafte Unterstellung ist und nicht doch eine massive Tierquälerei vorliegt?

    Das ist das Problem oder besser die Aufgabe des Amtes, sprich: Es muss hinreichende Indizien, besser noch Beweise zusammentragen, um einen Durchsuchungsbeschluss zu bekommen. Wird das gelingen? Kaum.