Du hast ursprünglich von einer Sanierung gesprochen, und das geht so einfach nicht.
Und nochmal: Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist in D ein Grundrecht. Ja, das kann eingeschränkt werden und wird es in einigen wenigen Fällen auch. Aber hier gibt es ja darum, ob man Amtsärzte, die Polizei oder sonstige Behördenvertreter regelmäßig in die Wohnung lassen muss. Und das muss man regelmäßig nicht. Das es immer Ausnahmen gibt, liegt in der Natur der Sache
Die Sanierung im ersten Bsp war eben genau das ein Beispiel.
Und doch das geht so einfach.....
Wie gesagt BImSchV.
Aber ich glaub ich stecke da etwas tiefer dein als du, sodass wir wohl aneinander vorbei reden.
Und nochmal: Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist in D ein Grundrecht. Ja, das kann eingeschränkt werden und wird es in einigen wenigen Fällen auch. Aber hier gibt es ja darum, ob man Amtsärzte, die Polizei oder sonstige Behördenvertreter regelmäßig in die Wohnung lassen muss. Und das muss man regelmäßig nicht. Das es immer Ausnahmen gibt, liegt in der Natur der
Hab ich nie bestritten.
Ich habe dich zitiert und gesagt wer nicht kooperiert kann langfristig grössere zeitliche Aufwände bekommen.
Und das es eben Situation gibt (mit amtl. Entscheid!), wo Behörden in Wohnhäuser rein dürfen ohne Staatsanwaltschaft oder Polizei mit Gefahr in Verzug/Durchsuchungsbefehl.
Als Bsp eben das verplompen von Heizungen genannt (weil ich dachte das ist irgendwas, was man sich vorstellen könnte).
Aber man muss mir das auch nicht