Beiträge von Lea2020
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Gibt es eigentlich auch eine Versicherung die Kosten für Physiotherapie (ohne vorherige OP) übernimmt?
HM hat ja eine Deckelung von €250. Da kommt man ja nicht sonderlich weit mit, wenn der Hund wirklich was am Bewegungsapparat hat und langfristig behandelt werden muss.
Helvetia bis 400€ und das auch nur bei definierten Krankheitsbildern.
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Ich hatte heute ein Beratungsgespräch mit meinem Versicherungsmakler und ein Wechsel könnte eventuell schwierig werden. Camie hatte ja Ende letzten Jahres, Anfang dieses Jahres 3 mal eine Ohrenentzündung und in meiner Rechnung stand Allergieberatung drin. Ob der Hund jetzt Allergien hat oder nicht konnte nicht abschließend geklärt werden. Die Tierärztin hat am Ende von eventuellen Unverträglichkeiten gesprochen. Ob die neue Versicherung uns so nimmt wird sich morgen zeigen. Da ich dieses Jahr ja schon unglaublich viel „Glück“ hatte glaube ich da nicht dran aber mal sehen.
Mit Selbstbeteiligung von 250€ würde mich die Vollversicherung knapp 60€ mtl kosten.
Interessant, das klingt recht günstig. Gibt es eine Deckungsgrenze?
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Einem Spezialisten wurde Barney nicht vorgestellt. Aber mein Tierarzt lobt ihn immer, wie fit er ist, wenn ich erzähle was wir alles unternehmen. Dieser Tierarzt hat mir auch gesagt, dass jetzt in der Hitze alle Hunde so leiden würden. Aber wenn ich andere so beobachte ist das nicht einmal annähernd so schlimm wie bei Barney.
Ich weiß, dass Möpse sehr krank sein können, gerade wenn man sie von unbekannter Quelle holt und nicht auf den Züchter achtet, aber das ist bei uns nicht der Fall. Daher hoffe ich, dass es nicht das typische Mopsleiden ist.
Kühlweste ist eine gute Idee, danke dafür! Zu trinken habe ich immer dabei, da er sehr häufig die Zunge hängen lässt und Wasser braucht.
Ok, dann werde ich wohl darauf achten, dass ich nicht in der großen Hitze rausgehe und hoffe, dass das das Problem löst.
Externer Inhalt i.ibb.coInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Wohlwollend betrachtet wollte Dein Tierarzt Dir ein gutes Gefühl geben, aber es stimmt natürlich nicht, dass alle Hunde "leiden". Um Dir mal eine Idee zu geben, was meine Hündin macht: Sie hechelt bei Ausflügen zwischendurch immer mal wieder, es geht alles "etwas langsamer" von statten, sie trinkt mehr als sonst, legt sich zu Hause seltener aufs Sofa und mehr auf Fliesenböden. That's it, und das würde ich soweit als normal bezeichnen.
Du solltest Deinen Hund aber auch weniger mit anderen Hunden vergleichen, er ist wie er ist - schau' also, dass Du es für ihn erträglich machst!
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? Wieso umgekehrt? Es ist im Westlichen so, wie ChocolateChip geschrieben hat. (Und ja: Vermieter können Hundehaltung im Einzelfall verbieten. Einzelfall meint aber regelmäßig eine Art von Hundehaltung, die man mit gesundem Menschenverstand nicht in Betracht ziehen würde).
Und nur nebenbei, weil es hier immer wieder auffällt: Das ,Recht‘ steht für die verbindlichen Spielregeln der Gesellschaft. Es ist nichts negatives, wenn man sich daran (und auch nur daran) hält.
Alles gut :-) ich wollte es doch nur anmerken.
"Umgekehrt" im Sinne von WENN explizit Tierhaltung "verboten" wird (pauschal ist hier das Stichwort) ist sie dadurch quasi "erlaubt" weil die Klausel eben nichtig ist.
Nur darauf wollte ich hinaus :-)
Unabhängig davon kann ChocolateChip trotzdem recht haben (da bin ich mir aber nicht sicher wie es gehandhabt wird wenn etwas gar nicht erst im Vertrag auftaucht)
Und ich halte mich sehr gerne an Regeln und Gesetze, aber Stress mit dem Vermieter möchte ich eben trotzdem nicht.
Wegen Ruby sind wir damals ausgezogen OBWOHL die Klausel in unserem Vertrag nichtig war und wir theoretisch hätten drauf bestehen können, mir fehlten aber dazu die Nerven...
Ach so meintest Du "umgekehrt" - verstanden.
Und klar - Recht haben und die Nerven haben, Recht durchzusetzen sind zwei Paar Schuhe...
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Also, wenn jetzt nicht deutlich steht, dass Hundehaltung verboten ist und einfach gar nichts darüber geschrieben wird, hätte ich gedacht, dass es erlaubt ist?
Witzigerweise ist es fast schon umgekehrt. Diese pauschalen Verbotsklauseln "alles was lebt und atmet ist verboten", die sind ungültig und theeeeeoretisch würde man dann vermutlich durchkommen wenn man sich einen Hund holt aber ich für meinen Teil würde wegen sowas keinen (persönlichen) Stress mit dem Vermieter haben wollen egal wie sehr ich im Recht bin.
? Wieso umgekehrt? Es ist im Westlichen so, wie ChocolateChip geschrieben hat. (Und ja: Vermieter können Hundehaltung im Einzelfall verbieten. Einzelfall meint aber regelmäßig eine Art von Hundehaltung, die man mit gesundem Menschenverstand nicht in Betracht ziehen würde).
Und nur nebenbei, weil es hier immer wieder auffällt: Das ,Recht‘ steht für die verbindlichen Spielregeln der Gesellschaft. Es ist nichts negatives, wenn man sich daran (und auch nur daran) hält.
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Auch wenn es hier wohl der kleinste Aspekt ist: Solange der genaue Wortlaut des Mietvertrages nicht bekannt ist, kann überhaupt nicht beurteilt werden, ob Hundehaltung erlaubt ist. Wenn es tatsächlich so ist, dass nur Kleintierhaltung erwähnt ist, dann wäre die Haltung eines Hundes zunächst einmal erlaubt. Nicht, weil ein Hund ein Kleintier wäre, sondern weil dies dann als gewöhnliche Nutzung der Mietsache anzusehen wäre.
Vorsichtig wäre ich mit Ideen, die in die Richtung gehen, den Vermieter zu fragen. Gerade im Mietrecht gilt, dass derjenige viel Antwort bekommt, der viel fragt.
Wenn im Mietvertrag steht, dass nur Kleintierhaltung erlaubt ist, dann ist der Hund nicht erlaubt, sondern ausschließlich Kleintiere und ein Hund fällt nicht unter "Kleintiere" bzw. nur in absoluten Ausnahmefällen, die durch Gerichtsurteile belegbar sind.
Und genau deswegen meinte ich, dass es ohne den Wortlaut zu kennen nicht zu beurteilten ist.
Zu Deinen Punkten:
Es ist ein großer Unterschied, ob der Mietvertrag ,Kleintierhaltung ist erlaubt‘ oder ‚Nur/Lediglich Kleintierhaltung ist erlaubt‘ formuliert.
Durch existierende Urteile kann man nichts ‚belegen‘.
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Auch wenn es hier wohl der kleinste Aspekt ist: Solange der genaue Wortlaut des Mietvertrages nicht bekannt ist, kann überhaupt nicht beurteilt werden, ob Hundehaltung erlaubt ist. Wenn es tatsächlich so ist, dass nur Kleintierhaltung erwähnt ist, dann wäre die Haltung eines Hundes zunächst einmal erlaubt. Nicht, weil ein Hund ein Kleintier wäre, sondern weil dies dann als gewöhnliche Nutzung der Mietsache anzusehen wäre.
Vorsichtig wäre ich mit Ideen, die in die Richtung gehen, den Vermieter zu fragen. Gerade im Mietrecht gilt, dass derjenige viel Antwort bekommt, der viel fragt.
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Ja wieso ?
Weil der TS vom Labrador ja explizit auch abgeraten wurde. Zu schwierig auszulasten, also kein Anfängerhund.
Es geht ja hier nicht um die Frage, ob ein Schäferhund als Gebrauchshund bei der TS richtig wäre, sondern darum, dass die TS das Gefühl hat, dass ihr von allen Hunden außerhalb der FCI 9 und speziell von JEDEM größeren Hund abgeraten würde, weil sie Anfängerin ist.
Ich dachte rausgelesen zu haben, dass der Wunschhund ein Schäferhund wäre - sorry, wenn ich das falsch aufgefasst habe.
Warum vom Labrador abgeraten wurde, kann ich in Bezug auf den Hundetyp nicht nachvollziehen. Allerdings: Auch wenn Lea eher ein kleines Exemplar ist, würde ich keinen Hund auf 36qm halten. Ich weiß, dass die Meinungen dazu auseinandergehen, aber ich würde zu Hause nicht ‚dauernd‘ über meinen Hund ‚stolpern‘ wollen.