Beiträge von Lea2020

    Ich hatte heute ein Beratungsgespräch mit meinem Versicherungsmakler und ein Wechsel könnte eventuell schwierig werden. Camie hatte ja Ende letzten Jahres, Anfang dieses Jahres 3 mal eine Ohrenentzündung und in meiner Rechnung stand Allergieberatung drin. Ob der Hund jetzt Allergien hat oder nicht konnte nicht abschließend geklärt werden. Die Tierärztin hat am Ende von eventuellen Unverträglichkeiten gesprochen. Ob die neue Versicherung uns so nimmt wird sich morgen zeigen. Da ich dieses Jahr ja schon unglaublich viel „Glück“ hatte glaube ich da nicht dran aber mal sehen.

    Mit Selbstbeteiligung von 250€ würde mich die Vollversicherung knapp 60€ mtl kosten.

    Interessant, das klingt recht günstig. Gibt es eine Deckungsgrenze?

    Wohlwollend betrachtet wollte Dein Tierarzt Dir ein gutes Gefühl geben, aber es stimmt natürlich nicht, dass alle Hunde "leiden". Um Dir mal eine Idee zu geben, was meine Hündin macht: Sie hechelt bei Ausflügen zwischendurch immer mal wieder, es geht alles "etwas langsamer" von statten, sie trinkt mehr als sonst, legt sich zu Hause seltener aufs Sofa und mehr auf Fliesenböden. That's it, und das würde ich soweit als normal bezeichnen.


    Du solltest Deinen Hund aber auch weniger mit anderen Hunden vergleichen, er ist wie er ist - schau' also, dass Du es für ihn erträglich machst!

    Ach so meintest Du "umgekehrt" - verstanden.

    Und klar - Recht haben und die Nerven haben, Recht durchzusetzen sind zwei Paar Schuhe...

    Also, wenn jetzt nicht deutlich steht, dass Hundehaltung verboten ist und einfach gar nichts darüber geschrieben wird, hätte ich gedacht, dass es erlaubt ist?

    Witzigerweise ist es fast schon umgekehrt. Diese pauschalen Verbotsklauseln "alles was lebt und atmet ist verboten", die sind ungültig und theeeeeoretisch würde man dann vermutlich durchkommen wenn man sich einen Hund holt aber ich für meinen Teil würde wegen sowas keinen (persönlichen) Stress mit dem Vermieter haben wollen egal wie sehr ich im Recht bin.

    ? Wieso umgekehrt? Es ist im Westlichen so, wie ChocolateChip geschrieben hat. (Und ja: Vermieter können Hundehaltung im Einzelfall verbieten. Einzelfall meint aber regelmäßig eine Art von Hundehaltung, die man mit gesundem Menschenverstand nicht in Betracht ziehen würde).

    Und nur nebenbei, weil es hier immer wieder auffällt: Das ,Recht‘ steht für die verbindlichen Spielregeln der Gesellschaft. Es ist nichts negatives, wenn man sich daran (und auch nur daran) hält.

    Auch wenn es hier wohl der kleinste Aspekt ist: Solange der genaue Wortlaut des Mietvertrages nicht bekannt ist, kann überhaupt nicht beurteilt werden, ob Hundehaltung erlaubt ist. Wenn es tatsächlich so ist, dass nur Kleintierhaltung erwähnt ist, dann wäre die Haltung eines Hundes zunächst einmal erlaubt. Nicht, weil ein Hund ein Kleintier wäre, sondern weil dies dann als gewöhnliche Nutzung der Mietsache anzusehen wäre.

    Vorsichtig wäre ich mit Ideen, die in die Richtung gehen, den Vermieter zu fragen. Gerade im Mietrecht gilt, dass derjenige viel Antwort bekommt, der viel fragt.

    Wenn im Mietvertrag steht, dass nur Kleintierhaltung erlaubt ist, dann ist der Hund nicht erlaubt, sondern ausschließlich Kleintiere und ein Hund fällt nicht unter "Kleintiere" bzw. nur in absoluten Ausnahmefällen, die durch Gerichtsurteile belegbar sind.

    Und genau deswegen meinte ich, dass es ohne den Wortlaut zu kennen nicht zu beurteilten ist.

    Zu Deinen Punkten:

    Es ist ein großer Unterschied, ob der Mietvertrag ,Kleintierhaltung ist erlaubt‘ oder ‚Nur/Lediglich Kleintierhaltung ist erlaubt‘ formuliert.

    Durch existierende Urteile kann man nichts ‚belegen‘.

    Auch wenn es hier wohl der kleinste Aspekt ist: Solange der genaue Wortlaut des Mietvertrages nicht bekannt ist, kann überhaupt nicht beurteilt werden, ob Hundehaltung erlaubt ist. Wenn es tatsächlich so ist, dass nur Kleintierhaltung erwähnt ist, dann wäre die Haltung eines Hundes zunächst einmal erlaubt. Nicht, weil ein Hund ein Kleintier wäre, sondern weil dies dann als gewöhnliche Nutzung der Mietsache anzusehen wäre.

    Vorsichtig wäre ich mit Ideen, die in die Richtung gehen, den Vermieter zu fragen. Gerade im Mietrecht gilt, dass derjenige viel Antwort bekommt, der viel fragt.

    Ja wieso ?

    Weil der TS vom Labrador ja explizit auch abgeraten wurde. Zu schwierig auszulasten, also kein Anfängerhund.

    Es geht ja hier nicht um die Frage, ob ein Schäferhund als Gebrauchshund bei der TS richtig wäre, sondern darum, dass die TS das Gefühl hat, dass ihr von allen Hunden außerhalb der FCI 9 und speziell von JEDEM größeren Hund abgeraten würde, weil sie Anfängerin ist.

    Ich dachte rausgelesen zu haben, dass der Wunschhund ein Schäferhund wäre - sorry, wenn ich das falsch aufgefasst habe.


    Warum vom Labrador abgeraten wurde, kann ich in Bezug auf den Hundetyp nicht nachvollziehen. Allerdings: Auch wenn Lea eher ein kleines Exemplar ist, würde ich keinen Hund auf 36qm halten. Ich weiß, dass die Meinungen dazu auseinandergehen, aber ich würde zu Hause nicht ‚dauernd‘ über meinen Hund ‚stolpern‘ wollen.

    Nehmen wir einmal an, ein Fahranfänger würde Dich nach einer Autoempfehlung fragen. Und nehmen wir weiter an, der Preis spielt keine Rolle. Wozu würdest Du raten? Zu einem Ferrari, auch wenn der Anfänger mit hochmotorisierten Autos vermutlich überfordert wäre? Zu einem großen Kombi, auch wenn der Anfänger sich in der Stadt mit etwas Kleinerem leichter tut?


    Nicht anders liegt es hier. Ich bin froh, dass mein erster Hund ein ‚Anfängerhund‘ ist. Damit ist vor allem gemeint, dass er viel ‚verzeiht‘, was man eben am Anfang falsch macht - verzeihen in dem Sinn, dass es eben keine langfristigen Folgen hat. Zudem rate ich zu ein wenig Demut. Wenn es Dein erster Hund ist - und Du einen gewissen Anspruch hast -, wirst Du Dich mit vielen Themen beschäftigen müssen, die alle ihre Zeit brauchen. Ob der erste Hund dann noch direkt ein Gebrauchshund sein sollte, mag man bezweifeln.