Beiträge von Lea2020

    Mit Behörden soll man sich nicht zwingend anlegen. Wenn der Nachbar aus Boshaftigkeit das Veterinäramt informiert, dann muss das Veterinäramt der Meldung nachgehen.


    Wer nichts zu verbergen hat, der cooperiert mit den Behörden, erlaubt Zugang und gibt entsprechende Auskünfte. Da das Veterinäramt vor Ort einen Bericht erfasst, erhält man auch eine Kopie davon. Und wenn alles in Ordnung ist, hat man einen schriftlichen behördlichen Beweis!


    Danach kann man immer noch entscheiden, ob Anzeige gegen den Melder erstattet wird.

    Interessante Idee. Wie komme ich denn dazu, mit irgendwelchen Behörden zu kooperieren ? Nicht jeder hat Langeweile.


    Es bleibt dabei, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung nur in sehr engen Grenzen eingeschränkt werden kann - und dazu gehört sicher nicht, wenn ein boshafter Nachbar sich beschwert.

    Es gibt kein Schuldverhältnis

    Das Zauberwort heißt GoA.

    Und damit bin ich jetzt auch raus.

    GoA ist hier bestenfalls fauler Zauber. Es gibt einen Auftrag, nur für etwas anderes. Ich darf die TE zitieren. "Ich kümmer mich ja um die Hündin vom Nachbarn. Da er wohl nicht mehr zurück kommen wird soll ich nach einem neuen zu Hause für die Hündin suchen." Damit ist erkennbar, dass für alles andere der Rechtsbindungswille des Besitzers des Hundes fehlt, so dass man bei einer unberechtigten GoA landet.

    Wenn die TE einen fremden Hund aus welchem Grund auch immer versorgt, ist ihr dies aus moralischer Sicht hoch anzurechnen. Mehr aber auch nicht.

    Begründe mal.

    Und zwar nicht so aus dem Bauch raus, sondern fundiert.

    Es gibt kein Schuldverhältnis, die 280ff scheiden damit aus.

    Die Vorraussetzungen des 823 liegen nicht vor, mithin ist Deine Schadensersatzidee Unfug.

    Du hast ein paar Posts vorher davon geschrieben, dass eine Rechnung gestellt werden soll. Dafür gibt es keinen Anspruch.


    Jetzt möchtest Du einen Schadensersatzanspruch geltend machen ?!


    Hier gibt es weder einen Schaden noch einen Anspruch.


    Wenn die TE einen fremden Hund aus welchem Grund auch immer versorgt, ist ihr dies aus moralischer Sicht hoch anzurechnen. Mehr aber auch nicht.

    Ich wäre mit solchen Ratschlägen vorsichtig.

    Das war kein Ratschlag, sondern eine konkrete Antwort auf die zitierte Frage.

    Daran ist was genau sachlich falsch?

    Du regst an, eine Rechnung zu stellen und bei ausbleibender Zahlung einen Mahnbescheid zu beantragen.


    Dieses Vorgehen ergibt nur Sinn, wenn der geltend gemachte Anspruch durchsetzbar ist. Und das scheint mir aus zwei Gründen zumindest fraglich :

    1. Was sollte denn überhaupt die Anspruchsgrundlage sein? Selbst Geschäftsführung ohne Auftrag scheidet hier wohl aus.

    2. Wenn der Besitzer kein Geld hat, hilft selbst ein vollstreckbares Urteil nicht.

    Es wird, wurde damals jedenfalls, noch nicht mal geprüft ob es berechtigt ist oder nicht.

    Das wird erst geprüft, wenn man einen Mahnbescheid bekommt und dagegen vorgeht. Das Gericht prüft das im Vorfeld nicht.

    Ich wäre mit solchen Ratschlägen vorsichtig. Der Anspruch der hier konstruiert wird dürfte kaum durchsetzbar sein, jedenfalls auf Basis der hier dargestellten Informationen.

    Zudem ergibt ein Mahnbescheid wenig Sinn, wenn der vermeintliche Schuldner nicht zahlen kann.

    Hallo,


    das richtige Vorgehen in dieser Situation:


    - Mache heute in der Sache überhaupt nichts


    - Mandatiere am Montag einen Rechtsanwalt, der die Kommunikation mit den Behörden übernimmt und Schadensersatzforderungen geltend macht


    Deinem Hund wünsche ich, dass er die Vorkommnisse möglichst gut verkraftet.


    Alles Gute.

    Hallo,


    meine Hündin ist gerade am Ende ihrer dritten (extrem harmlos verlaufenden) Läufigkeit und ich habe mich laienhaft einen wenig mit dem Thema Gebärmutterentzündung beschäftigt.


    Soweit ich das verstanden habe, würde die Krankheit bei Verdacht aufgrund der entsprechenden Symptome und des zeitlichen Zusammenhangs zur Läufigkeit per Ultraschall diagnostiziert.


    Würde es Sinn ergeben, die Gebärmütter präventiv schallen zu lassen?


    Meine Überlegung ist, dass sich die Gebärmutter nicht ‚von heute auf morgen‘ mit Eiter füllt und man vorzeitig operieren kann bzw. ggf. versuchen könnte, zunächst mit Medikamenten zu behandeln.


    Ergibt meine Überlegung Sinn oder übersehe ich etwas ?


    Viele Grüsse !