Ich würde auch zuerst nachfragen, warum abgeschlossen ist. Bei uns war das damals leider erforderlich, weil unbelehrbare Miteigentümer regelmäßig an der Steuerung der Heizung herumgefummelt haben und dadurch mehrfach der teure Notdienst benötigt wurde, wegen Ausfall von Heizung und Warmwasser.
Heizung ist in einem anderen Kelleraum. Ich finde es halt frech, einfach abzuschließen ohne die Eigentümer zu informieren.
Weil die einfach den Zugang zu den Zählern gesperrt haben, ohne die Eigentümer zu informieren. Ist nicht das erste Mal, dass die Hausverwaltung Mist baut und so langsam reißt mein Geduldsfaden...
Ok, wenn Du Dein Recht durchsetzen möchtest ginge das theoretisch so:
Aus der Gemeinschaftsordnung wird sich zumindest implizit ergeben - sofern es keine sonstigen Vereinbarungen gibt, etwa dass Zugang zu Technik u.ä. Räumen nur der Hausmeister haben soll -, dass Du einen Anspruch auf Nutzung des/Zugang zu dem Raum hast. Wenn die Hausverwaltung Dir den Zugang durch Schlosswechsel verwehrt, musst Du sie zunächst unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, Dir wie auch immer Zugang zu verschaffen. Nachdem die Frist verstrichen ist, kann Du Dir selbst Zugang verschaffen, etwa durch die Beauftragung eines Schlüsseldienstes. Die Kosten sind dann als Schadensersatz neben der Leistung von der Hausverwaltung zu bezahlen. Wenn diese nicht zahlt, müsstest Du den Betrag einklagen. Dazu sei gesagt: Nach Lehrbuch kannst Du einen solchen Anspruch durchsetzen und würdest Recht bekommen, ob allerdings irgendein Amtsrichter der Meinung ist, dass solch ein Verhalten unverhältnissmäßig sei weil die besonderen Umstände erfordert hätten, dass... weiß man nie, denn: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Ich würde es nicht machen...