Alles anzeigenUnd es ist eben nicht so, dass man das einfach unterschreiben kann weil es unwirksam ist. Und dass das so ist, ergibt sich aus dem Vertragsrecht.
Naja unwirksame Klauseln sind unwirksam.
Dir kann niemand verbieten über deinen Hund zu sprechen.
Ob man dann als Züchter ggf. aus dem Verband geworfen wird o.ä., ist ja eine andere Frage.
Wieso sollte man einen Züchter wegen einem Vertrag mit einer andere Privatperson aus dem Verband werfen?
In welchem Punkt verstößt er gegen die Verbandsordnung oder die Zuchtordnung?
Was soll "der VDH" da machen?
Solche Verträge gibt es, ja. Gar nicht mal so selten. Da kann man immer zweierlei Meinung sein:
1. Juckt mich nicht, unterschreibe das und feddich. Kann eh nicht eingeklagt werden.
2. Wer sowas voraussetzt, von dem will ich gar keinen Hund. Ich hab auch keinen Bock auf Ärger hinterher und das Vertrauen ist eh nicht da, also unterschreibe ich das nicht.
1. Warum sollte die Klausel unwirksam sein?
2. Was kann nicht eingeklagt werden?
Sorry, ist nicht böse gemeint - aber das klingt mir bestenfalls nach Erfahrungsjuristerei...