Beiträge von Lea2020

    Nein ist es nicht.

    Meines Wissens nach sind dort All-Klauseln ungültig. Es geht ja um den Schutz von Know-How oder im medizinischen Vertrag um intime Daten. Das trifft ja nun beides nicht auf mein gekauftes Produkt "Hund" zu. Was heißt denn "vertragliche Verschwiegenheit über die gesundheitlichen Probleme des Hundes"? Darf ich damit dann auch nicht mit einem Tierarzt sprechen? Oder wenn ich den Hund weiterveräußern will? Das sind ja erstmal Daten die mein gekauftes Produklt hat und keine sensiblen Daten des Züchters.

    Aber ich lasse mich gerne überzeugen. Ich hatte nur ein paar Vorlesungen im Thema Wirtschaftsprivatrecht und Datenschutz.

    Das Problem ist, dass wir die genaue Formulierung nicht kennen. Nehmen wir an, da steht etwa ,Verschwiegenheit gegenüber jedem Dritten‘ wird vereinbart. Dies wäre wohl insofern unwirksam, das man ein berechtigtes Interesse hat, mit einem Tierarzt zu sprechen, das würde man spätestens über Treu und Glauben lösen können. Das heißt dann aber noch lange nicht, dass man etwa eine Facebook-Gruppe aufmachen darf, in der man schreibt, man habe einen Hund beim Züchter X gekauft und der habe nun die Krankheit Y.

    —> Ohne die Klausel wäre das zulässig, weil es eine Tatsachenbehauptung wäre.

    —> Mit Klausel wäre es nicht zulässig.

    Mit Kaufrecht hat die Frage nichts zu tun; ein solcher Vertrag, mit dem ein Hund verkauft und Stillschweigen vereinbart wird, ist eben typengemischt und für die Schweigevereinbahrung gelten die allgemeinen Regeln.

    Bist du vom Fach? Das frage ich nicht provokativ, sondern wirklich aus Interesse!

    Weil für mich erstmal nicht direkt logisch ist, warum sowas pauschal unwirksam sein sollte. Verschwiegenheitserklärungen gibts doch auch an ganz anderen Stellen, da wird einem auch verboten, über das eigene Leben zu sprechen.

    Ich denke der Punkt ist, dass es sich um einen KAUFvertrag handelt. Eine reine Verschwiegenheitserklärung wie zum Beispiel auf Arbeit ist ja was anderes und sicherlich anders zu rechtfertigen als eine Verschwiegenheitsklausel in einem Kaufvertrag.

    Nein ist es nicht.

    1. Warum sollte die Klausel unwirksam sein?

    2. Was kann nicht eingeklagt werden?

    Sorry, ist nicht böse gemeint - aber das klingt mir bestenfalls nach Erfahrungsjuristerei...

    @-Ann- Welche Dinge? In erster Linie versucht hier jemand Leute einen seltsamen Vertrag unterschreiben zu lassen. Das ist aber ein anderer Bereich als den, für den der VDH zuständig ist.

    Der VDH hat eine Klausel in seiner Zuchtordnung, die sagt, dass die ZZL einem Hund zu entziehen ist, wenn Nachkommen eine für diese Rasse besondere Häufung erblicher Defekte aufweisen oder der Hund selbst zuchtrelevante Krankheiten/Aggressivität aufweist.

    Die ZO schreibt auch vor, dass alle RZV dafür zu sorgen haben, dass ihre Züchter und Mitglieder der Weitergabe der Daten/Auswertungen (der Hunde) zustimmen - im Bezug auf die Bekämpfung erblicher Defekte.

    Da hilft dem Züchter auch sein netter Vertrag nicht ;)

    Lea2020 nein. Meine Antwort war auf die Frage, wozu es den VDH denn gibt, wenn er nix bzgl. der Kaufverträge regelt..

    Ah ok. Hier gehen glaube ich gerade die beiden Aspekte ,was macht der VDH‘ und ,Ist eine solche Klausel zulässig‘ durcheinander ...

    Ja aber es ging doch gerade darum, ob eine solche Klausel rechtlich zulässig ist. Und es ist eben nicht so, dass man das einfach unterschreiben kann weil es unwirksam ist. Und dass das so ist, ergibt sich aus dem Vertragsrecht.

    Ob man dann als Züchter ggf. aus dem Verband geworfen wird o.ä., ist ja eine andere Frage.

    Wenn aber die TE einen solchen Vertrag unterschreibt, sich nicht dran hält und der Züchter einen daraus resultierenden Schaden nachweisen kann (was wohl nicht einfach, aber auch nicht unmöglich ist), dürfte sie gegenüber dem Züchter Schadensersatzpflichtig werden. Und auch das ergibt sich aus dem Zivilrecht.

    —> Daher meine Warnung, sowas nicht zu unterschreiben, wenn man plant, sich nicht daran zu halten.

    Ich habe mich auch gefragt, ob das rechtlich überhaupt haltbar ist oder nur eine leere Floskel.

    genau das ist der Punkt. Der Hund ist nach dem Kauf dein Eigentum und auch die Daten zu dem Hund gehören dir. Was du damit machst ist alleine deine Sache.

    Ich hab von solchen Klauseln GsD auch noch nichts gehört.

    Ob man so etwas unterschreibt, können erfahrene Hundebesitzer besser beurteilen als ich. Aber wenn man es unterschreibt, sehe ich nicht, wieso die Klausel unwirksam sein sollte. Ohne den Wortlaut zu kennen dürfte das durch die Vertragsfreiheit gedeckt sein. Ob sich dann Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen, ist allerdings etwas anderes.

    Kommen mit dem Eigentumsvorbehalt eigentlich nur Rechte oder auch Pflichten?

    Ich denke da an den "Jerry-Thread" - ist nicht auch der Eigentümer verantwortlich, wenn etwas passiert?

    Und wenn der Hund gar nicht mein Eigentum ist, ich ihn nur "verwahren" darf. ist der Eigentümer nicht verpflichtet, den Hund sofort wieder in seine Obhut zu nehmen, wenn ich das verlange?

    Nein, es gibt keine Besitzaufgabe bei Tieren.

    Ich kenne die genaue Formulierung der Klausel natürlich nicht, aber ich bin ziemlich sicher, dass so etwas unwirksam ist, sofern Du die Schutzgebühr bezahlt hast; das, was ,Tierschutzvertrag‘ genannt wird, ist kein Vertrag eigenen Typs, sondern ein einfacher Kaufvertrag mit den üblichen sachenrechtlichen Folgen. Man darf nicht vergessen, dass Tiere keine Sachen sind, für sie aber die für Sachen geltenden Bestimmungen Anwendung finden.

    Hinzu kommt – für Dich wohl relevanter –: Selbst wenn man annehmen würde, dass ein solcher Eigentumsvorbehalt wirksam ist, führt das gerade nicht dazu, dass der Verein den Hund einfach zurückholen kann. Du hast das Recht zum Besitz aus 986, so dass Herausgabe nicht verlangt werden kann.

    Mir erschließt sich der juristische Zweck dieser Klausel nicht.

    Wegen der Nüchternheit? Wenn ich eine Mahlzeit ausfallen lasse, geht#s einfach früher raus, und danach ist das Thema durch. Schön, dass es aktuell vielversprechend aussieht und sie das Josera scheinbar verträgt. Kauartikel können übrigens schon "durchschlagenden Erfolg" haben- hier sind's die roten Dentastix, die eine Hündin nicht verträgt (die anderen problemlos).

    Ja – sie tut morgens immer regelrecht ,ausgehungert‘, von daher rechne ich schon mit Theater...