Nein ist es nicht.
Meines Wissens nach sind dort All-Klauseln ungültig. Es geht ja um den Schutz von Know-How oder im medizinischen Vertrag um intime Daten. Das trifft ja nun beides nicht auf mein gekauftes Produkt "Hund" zu. Was heißt denn "vertragliche Verschwiegenheit über die gesundheitlichen Probleme des Hundes"? Darf ich damit dann auch nicht mit einem Tierarzt sprechen? Oder wenn ich den Hund weiterveräußern will? Das sind ja erstmal Daten die mein gekauftes Produklt hat und keine sensiblen Daten des Züchters.
Aber ich lasse mich gerne überzeugen. Ich hatte nur ein paar Vorlesungen im Thema Wirtschaftsprivatrecht und Datenschutz.
Das Problem ist, dass wir die genaue Formulierung nicht kennen. Nehmen wir an, da steht etwa ,Verschwiegenheit gegenüber jedem Dritten‘ wird vereinbart. Dies wäre wohl insofern unwirksam, das man ein berechtigtes Interesse hat, mit einem Tierarzt zu sprechen, das würde man spätestens über Treu und Glauben lösen können. Das heißt dann aber noch lange nicht, dass man etwa eine Facebook-Gruppe aufmachen darf, in der man schreibt, man habe einen Hund beim Züchter X gekauft und der habe nun die Krankheit Y.
—> Ohne die Klausel wäre das zulässig, weil es eine Tatsachenbehauptung wäre.
—> Mit Klausel wäre es nicht zulässig.
Mit Kaufrecht hat die Frage nichts zu tun; ein solcher Vertrag, mit dem ein Hund verkauft und Stillschweigen vereinbart wird, ist eben typengemischt und für die Schweigevereinbahrung gelten die allgemeinen Regeln.