Beiträge von Lea2020

    1. Warum sollte die Klausel unwirksam sein?

    2. Was kann nicht eingeklagt werden?


    Sorry, ist nicht böse gemeint - aber das klingt mir bestenfalls nach Erfahrungsjuristerei...

    Ah ok. Hier gehen glaube ich gerade die beiden Aspekte ,was macht der VDH‘ und ,Ist eine solche Klausel zulässig‘ durcheinander ...

    Ja aber es ging doch gerade darum, ob eine solche Klausel rechtlich zulässig ist. Und es ist eben nicht so, dass man das einfach unterschreiben kann weil es unwirksam ist. Und dass das so ist, ergibt sich aus dem Vertragsrecht.

    Ob man dann als Züchter ggf. aus dem Verband geworfen wird o.ä., ist ja eine andere Frage.

    Wenn aber die TE einen solchen Vertrag unterschreibt, sich nicht dran hält und der Züchter einen daraus resultierenden Schaden nachweisen kann (was wohl nicht einfach, aber auch nicht unmöglich ist), dürfte sie gegenüber dem Züchter Schadensersatzpflichtig werden. Und auch das ergibt sich aus dem Zivilrecht.


    —> Daher meine Warnung, sowas nicht zu unterschreiben, wenn man plant, sich nicht daran zu halten.

    Ich habe mich auch gefragt, ob das rechtlich überhaupt haltbar ist oder nur eine leere Floskel.

    genau das ist der Punkt. Der Hund ist nach dem Kauf dein Eigentum und auch die Daten zu dem Hund gehören dir. Was du damit machst ist alleine deine Sache.


    Ich hab von solchen Klauseln GsD auch noch nichts gehört.

    Ob man so etwas unterschreibt, können erfahrene Hundebesitzer besser beurteilen als ich. Aber wenn man es unterschreibt, sehe ich nicht, wieso die Klausel unwirksam sein sollte. Ohne den Wortlaut zu kennen dürfte das durch die Vertragsfreiheit gedeckt sein. Ob sich dann Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen, ist allerdings etwas anderes.

    Kommen mit dem Eigentumsvorbehalt eigentlich nur Rechte oder auch Pflichten?


    Ich denke da an den "Jerry-Thread" - ist nicht auch der Eigentümer verantwortlich, wenn etwas passiert?


    Und wenn der Hund gar nicht mein Eigentum ist, ich ihn nur "verwahren" darf. ist der Eigentümer nicht verpflichtet, den Hund sofort wieder in seine Obhut zu nehmen, wenn ich das verlange?

    Nein, es gibt keine Besitzaufgabe bei Tieren.

    Ich kenne die genaue Formulierung der Klausel natürlich nicht, aber ich bin ziemlich sicher, dass so etwas unwirksam ist, sofern Du die Schutzgebühr bezahlt hast; das, was ,Tierschutzvertrag‘ genannt wird, ist kein Vertrag eigenen Typs, sondern ein einfacher Kaufvertrag mit den üblichen sachenrechtlichen Folgen. Man darf nicht vergessen, dass Tiere keine Sachen sind, für sie aber die für Sachen geltenden Bestimmungen Anwendung finden.


    Hinzu kommt – für Dich wohl relevanter –: Selbst wenn man annehmen würde, dass ein solcher Eigentumsvorbehalt wirksam ist, führt das gerade nicht dazu, dass der Verein den Hund einfach zurückholen kann. Du hast das Recht zum Besitz aus 986, so dass Herausgabe nicht verlangt werden kann.


    Mir erschließt sich der juristische Zweck dieser Klausel nicht.

    Wegen der Nüchternheit? Wenn ich eine Mahlzeit ausfallen lasse, geht#s einfach früher raus, und danach ist das Thema durch. Schön, dass es aktuell vielversprechend aussieht und sie das Josera scheinbar verträgt. Kauartikel können übrigens schon "durchschlagenden Erfolg" haben- hier sind's die roten Dentastix, die eine Hündin nicht verträgt (die anderen problemlos).

    Ja – sie tut morgens immer regelrecht ,ausgehungert‘, von daher rechne ich schon mit Theater...

    Hallo,


    ich wollte Euch ein kurzes Update geben:


    Seit Sa ist die Schonkost beendet und Lea bekommt (ausschließlich!) das von Euch empfohlene Josera Sensi Junior; ich will mich nicht zu früh freuen, aber der Output ist perfekt ... ich hoffe sehr, dass das so bleibt!


    Vielen vielen Dank!