Muss/müsste zu 1. nicht auch innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf (Verbrauchsgüterverkauf) der Mangel auftreten?
Oder verwechsle ich da nun in Gänze etwas?
Bei einer "normalen" Sache wäre das so, die Beweislastumkehr gilt 6 Monate. Das Problem hier ist, dass "die Sache Tier" sich während der 6 Monate naturgemäß verändert, d.h. man kann nicht automatisch davon ausgehen, dass ein Mangel, der sich zBsp nach 2 Monaten zeigt, auch bei Übergabe vorlag. Ich würde daher eher sagen, dass die Beweislast, wenn sich der Mangel später als nach 6 Monaten zeigt, auf jeden Fall vom Käufer zu tragen ist. Bei Mängeln, die sich während der 6 Monate zeigen, wird es auf den Einzelfall ankommen.