Beiträge von Lea2020

    Was kann realistischer Weise auf Basis was sie bisher gemacht hat passieren:


    – Sie springt seit 2 Wochen aufs Sofa (was ok für uns ist), sie traut sich aber alleine nicht runter...

    – Sie zerkaut Bücher aus dem Bücherregal (lebe ich mit)

    – Sie kaut Fußleisten an (müssen wenn sie erwachsen ist eh ausgetauscht werden )


    Mein Eindruck ist aber, dass sie eher das alleine sein als das begrenzt sein stört ...

    Ich möchte das Thema nochmal ,nach oben‘ holen, da wir noch immer keine komplette Lösung haben:


    - Entschieden ist, dass Lea alleine im Erdgeschoss im Wohnzimmer schlafen soll (aus verschiedenen Gründen)


    - Wir haben nun seit einer Woche eine Hundetrainerin, die uns empfohlen hat, einen Welpenstall zu kaufen, indem Lea‘s Bett steht und den wir tagsüber offen lassen und abends dann zu machen


    Das Problem ist nun, dass ich mich mit der Umsetzung schwer tue und meinem Hund gegenüber ein total schlechtes Gewissen habe - wir haben 3 Tage hinter uns:


    1. Tag: Von 24h bis 5h war sie mit wenig Protest in ihrem Stall; ich bin dann um 5h zu ihr um sie in den Garten zu lassen und dann zu füttern. Sie hat sich massiv gefreut, als ob ich sie aus einem Gefängnis befreie.


    2. Tag: Gleicher Zeitraum, nachts hat sie sich mehrere Male kurz mit Fiepen bemerkbar gemacht, morgens gleiches Verhalten.


    3. Tag: Gegen 3 Uhr massives Theater, ich habe das ein paar Minuten über eine Kamera beobachtet und sie dann rausgelassen, weil ich dachte, sie müsse in den Garten. Falsch gedacht: Sie sprintet aus dem Garten direkt wieder rein und springt aufs Sofa und schläft sofort ein. Ich habe dann den Fehler gemacht, mich wie sie letzten 3 Monate dazu zu legen - sie tat mir einfach total leid.


    Mir fehlt das Gefühl, ob das Schlafen für sie im Stall der pure Horror ist oder - wie meine Trainerin sagt - ,einfach uncool‘ aber ganz schnell akzeptiert wird. Stimmt ihr zu, dass ich ,Protest‘ von ihr nachts einfach ein paar Minuten (wie lange ist akzeptabel) aushalten muss?


    Ich finde den Gedanken meinen Hund einzusperren eigentlich völlig inakzeptabel, womöglich ist das aber nur meine Sicht als Mensch?

    Hallo,


    @1: Er muss seine Klausel doch nicht begründen. Eine Beispielformulierung habe ich vor ein paar Posts eingefügt.


    @2: Mir ist nicht klar worauf Du Dich beziehst.


    @3: Nein, sein Schaden kann aus dem Bekanntwerden entstehen. Beispiel: Käufer K kauft einen Welpen W bei dem Züchter Z. W leidet seit dem ersten Tag bei K an Durchfall, als Ursache stellt sich eine Giradien-Infektion heraus. Da offenkundig ist, dass W sich die Infektion bei Z eingefangen hat, postet K in einem bekannten Hundeforum: ‚Mein Welpe, bei Züchter Z gekauft, hat Giradien‘. Einen Tag später schreibt der Interessent I, der sich unverbindlich bei dem Z einen Welpen hat reservieren lassen, dem Z eine Email:, Hallo, ich habe in einem Hundeforum gelesen, dass Ihre Welpen Giradien haben. Ich kaufe Ihnen daher keinen Welpen ab.‘


    ... und fertig ist das Schadensersatz-Beispiel :-)

    Ähm, ich gehe irgendwie von der harmloseste Variante aus, nämlich ein stinknormales Treffen der anderen Leuten, die Geschwisterhunde vom eigenen Hund haben.

    Manche freuen sich doch, auf diese Weise "Verbindung" zu den anderen Hunden vom Wurf zu haben, Erfahrungen auszutauschen, Geschichten zu erzählen, oder sich einfach mal zu einer Runde zu treffen. :ka:

    Das ist dann alles problemlos möglich. Wo kein Kläger, da kein Richter... ?

    Was passiert denn, wenn der Züchter mitbekommt, dass man sich bei Wurfgeschwistern, oder andren Welpen es erkundigt?

    Ich nehme einmal Du meinst was passiert, wenn der Züchter mitbekommt, dass man sich nicht nur bei anderen Besitzern erkundigt, sondern diese auch etwas sagen.


    Naja:


    - Diese Personen hätten dann gegen den "Schweigevertrag" verstoßen.

    - Wenn der Züchter einen Schaden beweisen kann, würde man Schadensersatzpflichtig. Dazu braucht es dann aber auch noch einen beweisbaren Schaden, was in der Praxis vermutlich schwierig würde...

    Genau, das spielt sich auf der Ebene der RZV mit dessen Mitgliedern ab. Der Käufer eines Hundes bei einem solchen Züchter kann sich darauf nicht berufen.

    Es gibt ja aber genug Käufer die Mitglied in diesem Verein sind ;)

    Wenn ich z.B. einen Hund bei einem Züchter meines RZV kaufe, dann bin ich Vereinsmitglied und Käufer.

    Nehmen wir an, Du kaufst einen Hund bei einem Züchter Deines RZV, dieser gibt Dir einen solchen "Schweigevertrag", Du unterschreibst aber hältst Dich nicht dran. Dann hätten wir:


    1. Züchter hat gegen die Regeln des Vereins verstoßen --> Problem zwischen Züchter und Verein

    2. Du hast als Mitglied gegen die Regeln Deines Vereines verstoßen --> Problem zwischen Dir und Deinem Verein

    3. Du hast als Vertragspartner gegen den Vertrag verstoßen ---> Problem zwischen Dir und dem Verkäufer.

    Genau, das spielt sich auf der Ebene der RZV mit dessen Mitgliedern ab. Der Käufer eines Hundes bei einem solchen Züchter kann sich darauf nicht berufen.

    Und wie siehts damit aus, dass der VDH seinen RZV vorschreibt, dass die Zuechter und Mitglieder die Daten weiterzugeben haben?

    Im Grunde sind die ja um 3 Ecken verpflichtet die Ergebnisse der Untersuchungen dem RZV zu melden, was aber nicht zu der (bescheuerten) Regelung im Vertrag passt..


    :???:

    Man muss die Schuldverhältnisse trennen:


    Schuldverhältnis VDH --> RZV: Wenn es zwischen diesen Parteien einen Vertrag gibt, der vorschreibt, dass die Daten weiterzugeben sind, müssen sich diese beiden Parteien daran halten. Was passiert, wenn es einer der Parteien nicht tut, ist zwischen diesen beiden Parteien zu klären.


    Schuldverhältnis Züchter --> Käufer: Wenn diese Parteien jetzt einen Vertrag machen, der die Weitergabe verbietet, kann der Käufer nicht wegen Verpflichtungen des Züchters aus einem anderen Schuldverhältnis seinen Vertrag brechen.

    Das kannst Du ja machen, für mich klingt es auch sinnvoll, sowas zu machen, aber Du darfst dann eben keinen Vertrag mit so einer Klausel unterschreiben.

    Das ist nicht eindeutig zu sagen, tendenziell aber eher nein. Weil: Abzuwägen ist ja hier ein Vertrag, der grundsätzlich die Weitergabe der Informationen verbietet, mit dem Interesse des Käufers, dass der Verein zukünftig gesunde Hunde züchtet. Achtung: Es geht also nicht um ein "Interesse der Allgemeinheit", sondern um das Interesse des Käufers. Und mir fallen so sponatan keine Argumente dafür ein, warum das Interesse des Käufers an einer gesunden zukünftigen Zucht ihn von seinen vertraglichen Pflichten entbinden sollte.