Beiträge von Lea2020

    @50%: Das wird sich reduzieren, wenn die Basics sitzen. Ich bin etwa im Moment dabei, Lea per Clicker beizubringen, links bzw. rechts von mir bei Fuß zu laufen. Da ist eine Hand voll Futter schnell weg...


    @Futtermenge reduzieren: Coole Idee! Das überlege ich mir für uns auch, ich achte ,Rasse bedingt‘ sehr auf ihr Gewicht ...

    Hallo, ich würde mich aus eigener – wenn auch singulärer – Erfahrung an Deiner Stelle nicht für einen Welpen entscheiden. Wir sind hier seit kurzem aus der Welpenzeit raus und im Nachhinein war es eine unheimlich schöne, aber auch sehr anstrengende Zeit, die uns (Haushalt mit 2 Erwachsenen ohne Kinder) zT schon an unsere Grenzen gebracht hat.

    Wenn ich mir vorstelle, ich hätte die Welpenzeit alleine schaffen müssen, bin ich nicht sicher, ob ich das gepackt hätte. Nur ein Beispiel: In den ersten Wochen (vllt auch etwas länger) muss ein Welpe mehrmals (wenn Du Pech hast alle 2h) nachts raus. Ich war nach ein paar Wochen mit Schlafintervallen von 2–3h am Stück wirklich platt und dann zT ,erleichtert‘, wenn meine Freundin die Betreuung morgens übernommen hat (ich habe anfangs im Erdgeschoss beim Hund geschlafen). Und das, obwohl wir beide Home Office machen und uns dabei – um es vorsichtig zu sagen – nicht überarbeiten.

    Vllt noch ein paar Tipps (so wie ich das rauslese wäre es auch Dein erster Hund), die ich im Nachhinein anders gemacht hätte:


    1. Frage Dich nicht ob Du das Projekt Hund realisierst, sondern wie. Es ist unglaublich erfüllend, bereitet Freude und relativiert alle anderen Problemchen, die das Leben mit sich bringt. Lea ist mein erster Hund (ich bin 38) und ich frage mich, wieso ich nicht schon vor 20 Jahren...

    2. Besorge Dir von Anfang an einen Trainer, der zu Dir nach Hause kommt. Ich habe mir vor Leas Einzug diverse Bücher besorgt, Online-Kurse angesehen etc. Das hilft alles, ist aber kein Vergleich zu jemanden, der Dir in Deiner konkreten Alltagssituation Anleitungen gibt, wie Probleme zu lösen sind. Das ist nicht ganz billig, aber maximal effizient.

    3. Keep it simple. In meiner Vorfreude auf einen Hund gab es hier ganz schnell ein Überangebot an Spielzeug (zum Großteil Unnütz!) und diversen Leckerlies/Futterergänzungen, die zumindest zT auch dazu beigetragen haben, dass die Verdauung am Anfang nicht ganz rund lief.

    4. Unterschätze das Thema der Anschaffung des Hundes nicht. Ich bin da ein gebranntes Kind, da ich auf eine professionell gestaltete Internetpräsenz hereingefallen bin. Für den Moment kann ich sagen, dass wir wohl nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen sind. Aber: Wenn sich aktuell die Frage stellen würde, wüsste ich nicht, welche der Alternativen (seriöser Züchter, Tierheim) ich wählen würde. Tatsächlich erscheint mir beides wenig optimal.


    Good luck !

    Ich find das ein sehr schwieriges Thema, was ist gerechtfertigt und was nicht? Es gebe zumindest eine gesetzliche Grundlage auf der ein Einbrecher einen anzeigen könnte, wie es dann ausgehen würde, keine Ahnung...

    Ich glaube, dass man im Ernstfall Glück oder Pech haben kann.

    Bleibt nur zu hoffen, dass man nie in so eine Situation kommt.

    Gerechtfertigt ist alles, was kein Exzess ist. In der Praxis kannst Du als Opfer eines Einbruchs in aller Regel davon ausgehen, straffrei davon zu kommen – es ist für die StA fast aussichtslos, einen Notwehrexzess zu beweisen.

    Nein. Notwehr setzt nicht voraus, dass man angegriffen wird. Der Anschein, unmittelbar angegriffen zu werden, reicht aus. Dies wird regelmäßig bejaht, wenn ein Einbrecher in Deinen Räumlichkeiten ,auftaucht‘ – niemand verpflichtet Dich, zuerst den Zweck des (ungebetenen) Besuchs zu eruieren.

    Ja, aber wenn der in deinem Garten ist und du bist sicher in deinem Haus, dann hast du keine Rechtfertigung, den Menschen schwer zu verletzen/verletzen zu lassen.

    Stimme zu. Aber dann ist es auch kein Einbruch...

    Wobei es schwierig zu beweisen ist dass er zB nicht angegriffen hat wenn es keine Zeugen gibt. Gegen Einbrecher hat man wohl immer gut Karten.


    In der Nähe hat einJuwelier Einbrecher erschossen, das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt. Notwehr Tat gerechtfertigt.

    Die Beweislage ist genau der Punkt. Deshalb kommen in der Praxis Notwehrexzesse so gut wie nie vor ...

    Körperverletzung...

    Wird man angegriffen dann darf man sich im Rahmen der Notwehr wehren, verhältnismäßig. Greift der Einbrecher einen nicht an, Pech, dann darf dein Hund theoretisch nicht beißen. Kommt jemand nur auf dein Grundstück, ist noch nicht in deinem Haus und dein Hund beißt ihn, hast du erst recht ein Problem, dann ist es auf seiner Seite nur unbefugtes betreten, soweit ich weiß, und auf deiner Seite Körperverletzung.

    Nein. Notwehr setzt nicht voraus, dass man angegriffen wird. Der Anschein, unmittelbar angegriffen zu werden, reicht aus. Dies wird regelmäßig bejaht, wenn ein Einbrecher in Deinen Räumlichkeiten ,auftaucht‘ – niemand verpflichtet Dich, zuerst den Zweck des (ungebetenen) Besuchs zu eruieren.

    Exakt. Das was Du beschreibst bzw. der BGH hier mit groben Missverhältnis beschreibt ist dann ein Notwehrexzess. In meinem Beispiel: Ich darf Dich mit der Brechstange kampfunfähig schlagen. Allerdings ich darf Dich, nachdem Du kampfunfähig bist, nicht noch tot schlagen.

    Und was den Betrunkenen angeht: Dies muss für mich zu erkennen gewesen sein.

    Aber natürlich darf ich das. Treffe ich eine unbefugte Person ,Einbrecher‘ in meinen Räumlichkeiten an, darf ich diese zumindest kampfunfähig machen – also auch mit einer ,Brechstange einen überziehen‘. Ob diese Person tatsächlich nur mein Fahrrad klauen wollte, ist unerheblich.

    Nein, da irrst du dich. Das Leben und die körperliche Unversehrtheit eines Einbrechers wird im deutschen Recht noch immer höher bewertet als ein Marmeladenglas oder ein Fahrrad. Mit der Brechstange wehren darfst du dich nur, wenn deine eigene Unversehrtheit in Gefahr ist.

    Gut, prüfen wir es durch. Du stehst in meinem Keller, ich überrasche Dich, glaube in Dir einen Einbrecher zu erkennen, greife nach der an der Wand lehnenden Brechstange und schlage Dich kampfunfähig. Was genau möchtest Du mir zivilrechtlich bzw. der Staat mir strafrechtlich vorwerfen ?