Beiträge von Lea2020

    Ich gehe auf die einzelnen Punkte nicht ein - sorry, ich kann es nicht netter sagen, aber das ist insgesamt einfach grober Unfug.

    wenn das so wäre könnten man sich die Verordnung doch auch komplett sparen, oder? Tun wir aber nicht und hey die Amtsveterinäre nutzen diese sogar als Arbeitsgrundlage.

    Grober Unfug ist Dein Vermischen von Verbrechen, Ordnungswidirgkeitsverfahren, Gesetzen und Verordnungen.

    Was der Sinn einer Verordnung ist, habe ich versucht zu erklären - und nein, eine Verordnung steht nicht neben einem Gesetz, sondern darunter.

    das Gesetz läßt tatsächlich Spielraum zu aber die Verordnung ist da schon relativ konkret was die Unterbringung angeht. Ja, eine Verordnung ist kein gesetz aber es ist ja im Staßenverkehr auch so das heißt nicht Straßenverkehrsgesetz sondern Straßenverkehrsordnung. Verstößt man gegen diese gibt es halt Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten, wenn es ärger wird dann greifen die Gesetze. Zum Beispiel Körperverletzung etc, Bei unseren Hunden funktioniert es ebenso. Das Tierschutzgesetz gibt nur einen groben Rahmen vor, die Tierschutz-Hundeverordnung ist wesentlich konkreter. Man kann und darf beides nicht getrennt betrachten

    Ich gehe auf die einzelnen Punkte nicht ein - sorry, ich kann es nicht netter sagen, aber das ist insgesamt einfach grober Unfug.

    Danke für die kompetente Erläuterung! Ich denke, damit dürfte jegliche Diskussion durch sein. :)

    nein, weil nur weil ein Gesetz das evtl erlaubt, einen Hund auf engem Raum einzubuchten, heißt das noch lange nicht, daß das nicht dennoch Tierquälerei ist.


    Wenn ich mir Bonnie am Anfang vorstelle, die aufgedreht war nachts, weil ihr noch alles zuviel war, das Leben im Allgemeinen, und ich hätte sie eingebuchtet, damit sie "zur Ruhe kommt", dann wäre sie in der Box halt rutejagend rumgerast.

    Da muß man schon wo anders ansetzen als an der Spitze des Eisberges. Aber oh halt - dafür müßte der Mensch ja was machen (und das ist heutzutage dann wohl zuviel verlangt)

    Irgendwie habe ich mir gedacht, dass solche Reaktionen kommen werden. Mir geht es nicht darum zu sagen, dass ich das Einsperren in eine Box gut finde (meine persönliche Sicht habe ich vor ein paar Seiten kurz erwähnt), sondern juristisch zulässig ist. Wir alle, die wir extrem viel Aufwand, Zeit, Liebe, Geld "in" unsere Hunde stecken, müssen trotzdem akzeptieren, dass in Deutschland Hunde Sachen im iSd des Sachenrechts sind und unsere Tierschutzgesetze letztlich einen Witz darstellen. Jeder einigermaßen talentierte Jura-Student findet einen Weg, da drumherum zu kommen. Das kann man Scheiße finden, es ist aber trotzdem so.


    Nebenbei bemerkt: Mit dem Begriff Tierquälerei im Zusammenhang mit dem Sperren von Hunden in eine Box wäre ich vorsichtig. Im realen Leben, also jenseits der Anonymität des Internets, ist man ganz schnell im Bereich der Beleidigung.

    Da ich den Eindruck habe, dass hier nicht so viele Juristen unterwegs sind, vllt zur Erklärung: Für die Unterbringung eines Hundes gilt § 2 Nr. 1 TierSchG:


    Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,


    1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

    2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

    3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.


    Erster Take-Away: Es steht NICHT im Gesetz, dass man Hunde nicht in eine Box sperren darf; genauso wie nicht im Gesetz steht, dass man sie nicht in die Küche, den Garten,...sperren darf. Dies liegt einfach daran, dass das deutsche Recht abstrakt ist und idR keine Einzelfälle auflistet.


    Die Frage ist nun also, was denn "seiner Art und Bedürfnissen verhaltensgerecht" bedeutet. Dies ist nun zunächst eine Frage der Auslegung. Der Gesetzgeber kann, wie er dies in tausenden Fällen tut, Gesetze über Verordnungen konkretisieren. Das bedeutet nun aber nicht, dass "es so ist wie in der Verordnung steht und nicht anders"; und es bedeutet schon mal gar nicht, dass man Verordnungen auslegen kann wie Gesetze, indem man Analogien bildet ("Was für einen Zwinger gilt, gilt auch für eine Box"). Der Sinn einer Verordnung ist letztlich, dass sie dem Rechtsanwender einen Rahmen an die Hand gibt, was auf jeden Fall erlaubt ist und was nicht, man kann es als Interpretationshilfe des Gesetzes verstehen.


    Nun zur konkreten Frage: Das entscheidende Wort ist "angemessen". Angemessen meint juristisch nicht nur oder unbedingt "schön, angenehm, toll" sondern vor allem verhältnissmäßig. Der nächste abstrakte Begriff. Wen das genauer interessiert, sei auf Wikipedia verwiesen: https://de.wikipedia.org/wiki/…keitsprinzip_(Deutschland)

    Vereinfacht formuliert geht es darum, dass verschiedene Interessen, die miteinander kollidieren, in ausgleichender Weise unter Berücksichtigung von Zweck, Mittel und Geeignetheit in Einklang zu bringen sind.


    Denken wir uns nun folgenden Fall: Hundehalter H hat einen Welpen W. W schläft nachts im Wohnzimmer, kommt jedoch schlecht zur Ruhe und wandert permanent umher. Folglich bekommt W nicht das Pensum an Schlaf, dass er in seinem jungen Alter benötigt. Daher stellt H eine Box neben sein Bett, damit W nicht mehr wandern kann und besser durchschläft. Dabei hört H, der einen leichten Schlaf hat, sofort, wenn W nachts austreten muss. Morgens ist W deutlich entspannter.


    Auch wenn man auf hoher See und vor Gericht immer in Gottes Hand ist, ist es mehr als wahrscheinlich, dass in einem solchen Fall das Einsperren des Hundes in eine Box zulässig ist. Es ist in dem Sinn angemessen, als dass es zu der Erfüllung der Bedürfnisse des Hundes beiträgt und das Einsperren über Nacht wiegt wohl leichter als die Folgen für die Gesundheit des W, wenn er dauerhaft wenig schläft.


    Und bevor jemand auf die Idee kommt, dass das "ja wohl auch anders geht", zBsp indem unser H einfach neben dem Welpen auf der Coach schläft, diesen mit ins Bett nimmt oder was auch immer: Das stimmt. Es gibt aber kein Gesetz, dass H dazu zwingt :-)

    Sorry, aber Dir ist der Unterschied zwischen einem Gesetz und einer Verordnung nicht klar.

    genau auch menschen haben Bedürfnisse und wenn die nicht mit einem weiteren Hund vereinbar sind kann man sich nicht noch einen anschaffen.

    Es ist der Hund meiner Eltern, ich hatte da kein Mitspracherecht.

    Aber wenn die eigenen Hunde tagsüber dort sind, seit 9 Jahren, steckt man genauso ungefragt mit drin.

    Puh, (auch) ich finde Deine Ansichten schwierig, aber ich glaube, wenn ich Deine Zeilen so lese, dass da ein anderes Lebenskonzept dahinter steht. Das ist natürlich jedem selbst überlassen - nachvollziehen kann ich Deine Sichtweise für mich aber auch nicht.

    In der Sache teile ich Deine Meinung, was das Thema Boxen angeht. Aber trotzdem sollte man die Dinge trennen: Was legal ist, entscheidet kein "Amt", sondern das Gesetz.

    Wenn nun jemand, aus welchen Gründen auch immer, für seinen Hund entscheidet, dass dieser in einer Box schlafen muss, kann man das falsch finden, bedauern oder was auch immer. Aber selbstverständlich ist es legal.

    Ich lese oft, dass es im Gesetz steht, dass ein Hund nicht in einer geschlossenen Box schlafen darf. Kann mir mal einer sagen, wo genau das steht?

    Das steht nicht im Gesetz. Gemeint ist § 2 Nr. 1 TierSchG, der in der

    TierSchHuV konkretisiert wird. Verkürzt wird gerne geschlussfolgert, dass eine Hundebox kleiner ist die Mindestfläche die in der Verordnung steht und deswegen ist es ,per Gesetz‘ verboten, einen Hund in eine Box zu sperren. Das ist kurz gesagt Unfug, eine Verordnung ist kein Gesetz und angemessen bedeutet (auch) verhältnismäßig und damit Einzelfall abhängig.


    Kurzum: Man kann einen Hund nachts in eine Box sperren, da braucht es noch nicht mal juristische Laubsägearbeit.

    Mein Eindruck ist - Lea ist aber mein erster Hund und gerade aus der Welpenzeit raus – dass Hunde viel flexibler sind, als zumindest ich mir das vorstelle. Von daher wäre es wohl auch kein größeres Problem, sie an eine Box zu gewöhnen. Während Stubenreinheit bei uns gar kein Thema war – hat nach einer Woche funktioniert und in den letzten 6 Monaten gab es 2-3 Missgeschicke vor Aufregung –, war alleine Schlafen ein größeres Projekt (gibt einen Thread dazu). Eine Box kam für mich grundsätzlich nicht in Frage, einen Welpenstall hat unsere Trainerin empfohlen und sie ist auch der Meinung, dass der Hund dran gewöhnt werden sollte (also auch tagsüber), räumlich begrenzt zu sein, auch um ,einen Ruheplatz’ zu haben. Das habe ich für ein paar Tage probiert, dann ging das Ding zurück zu Amazon. Wir sind damit nicht klargekommen, vllt hat Lea auch ,gemerkt‘, dass ich das selber Scheisse finde – ich werde nicht eingesperrt, also wird mein Hund auch nicht eingesperrt, fertig.

    Für uns ist die Lösung, dass sie sich im Erdgeschoss bewegen kann wie sie will und mittlerweile gelernt hat, dass hier tagsüber nichts passiert – dh. zBsp. nach einem Ausflug nehme ich meinen Kram, gehe hoch und innerhalb von 5min pennt/döst/ruht sie für 3-4h.