Beiträge von Lea2020

    Ich meine das nicht, das ist so. Eine Verordnung regelt Einzeltatbestände. Wenn ich einen Sachverhalt habe, den man unter ein Gesetz subsumiert bekommt, reicht das. Für unsere Diskussion: Wo steht denn in der Verordnung irgendwas von Boxen? Nirgendwo. Also verstößt jemand, der seinen Hund in eine Box sperrt, auch nicht gegen die Verordnung.

    Sorry, aber Dir ist der Unterschied zwischen einem Gesetz und einer Verordnung nicht klar.

    Ich habe die Tierschutz-Hundehaltungsverordnung verlinkt und als solche gekennzeichnet. Diese konkretisiert das Tierschutzgesetz, richtig. Mit §6 argumentiert das Gericht in dem zuvor angesprochenen Fall des Mannes, der seine Hündin während der Arbeitszeit in der Box hatte. Vermutlich mit §5 argumentierte der Amtsveterinär, von dem McChris vorher erzählt hatte, der Ärger machte bei der läufigen Hündin im Hänger (Hängergröße und fehlendes Licht).

    Verstöße gegen diese Verordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

    Ich sehe nicht, dass es "sehr wahrscheinlich" ist, dass ein Verwaltungsrichter die geschlossene Box über Nacht als zulässig einstufen würde. Das geht nur, wenn der Richter die o. g. Verordnung nicht berücksichtigt - was er rein rechtlich zwar kann, aber warum sollte er?

    Ich sehe es als sehr wahrscheinlich, dass es keiner schafft, mit dieser Problematik jemals vor einen Richter zu kommen. In dem einzigen(?) ähnlichen Fall hatte der Hundehalter selbst geklagt (der mit der Hündin in der Autobox).

    Weil die Verordnung in meinem (konstruierten) Einzelfall nicht einschlägig ist.

    Es mag sein, dass Du Dir die Welt so vorstellst. Das wird jetzt super off-topic - aber interessieren würde es mich ja schon, wie schnell Du wegsiehst, wenn Du eine strafbewehrte Unterlassungserklärung im Briefkasten hast.

    ich finde das echt so lustig. Also Welpenbesitzer xy erzählt mir, daß er seinen Welpen jede Nacht in einen Käfig sperrt, ich sage daraufhin, daß ich das als Tierquälerei empfinde, und der Welpenbesitzer hat nichts besseres zu tun als mich deswegen anzuzeigen :lol:

    Würde ehrlich alles über die Person sagen.

    Was würde mir da passieren? 10 Jahre Gefängnis, weil ich meine Meinung sage? :lol:

    Man merkt, dass Du einfach absolut keine Ahnung hast, wie unserer Rechtssystem funktioniert. Ich belasse es dabei - es lohnt nicht.

    Aus Neugier: Was hat es mit dem Wecker auf sich?

    Das kann man definitiv alles so sehen. Dass ein Tierschutzbeirat zu dieser Auslegung kommt, kann sicherlich nicht verwundern. Zu bedenken ist aber, dass es eben eine Verordnung und kein Gesetz ist und dass kein Richter daran gebunden ist.

    Vllt können wir uns darauf einigen, dass es kein Gesetz gibt, dass das Einsperren eines Hundes in eine Box verbietet, dass die Tierschutzhundeverordnung dies intentional verbieten möchte und es überlicherweise nicht vorgesehen ist.

    Nebenbei bemerkt: Mit dem Begriff Tierquälerei im Zusammenhang mit dem Sperren von Hunden in eine Box wäre ich vorsichtig. Im realen Leben, also jenseits der Anonymität des Internets, ist man ganz schnell im Bereich der Beleidigung.

    und? Soll man deswegen wegsehen? Na das muß jemand schon aushalten können, wenn er seinen Hund einsperrt, daß er da dennoch eine Anzeige bekommen könnte, da braucht dann niemand auf sensibel zu machen, immerhin quält er grade ein Tier

    Es mag sein, dass Du Dir die Welt so vorstellst. Das wird jetzt super off-topic - aber interessieren würde es mich ja schon, wie schnell Du wegsiehst, wenn Du eine strafbewehrte Unterlassungserklärung im Briefkasten hast.

    Das kommt dann wie immer auf den Einzelfall an. Sicherlich wird es schwierig, wenn ein Hund den ganzen Tag oder einen halben Tag in eine Box gesperrt wird. Das wird wohl nicht mehr artgemäß sein. Andererseits ist es wohl anerkannt, dass ein Hund zumindest viele Stunden am Tag schläft. Sperre ich ihn also aus "guten Gründen" (wie in meinem Beispielfall) für zBsp 6h ein und lasse ihn raus, wenn er dies anzeigt, wird ein gemeiner Verwaltungsrichter wohl nicht zu der Erkenntnis kommen, dass das nicht artgerecht ist.

    Was der Sinn einer Verordnung ist, habe ich versucht zu erklären - und nein, eine Verordnung steht nicht neben einem Gesetz, sondern darunter.

    ich habe nichts anderes behauptet. Lediglich dass man sich auch an Verordnungen halten muss da zuständige Stelle diese als konkrete Arbeitsgrundlage betrachtet.

    ? Zuständige Stelle ?