eigene Schuld (!)
Die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB ist eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung.
Meine Aussage bezog sich auf den Ansatz, die Polizeit zu rufen.
eigene Schuld (!)
Die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB ist eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung.
Meine Aussage bezog sich auf den Ansatz, die Polizeit zu rufen.
Ich denke die Frage ist doch, was man erreichen möchte.
Wer sich moralisch vorbildlich verhalten möchte - und dabei in Kauf nimmt, möglicherweise vielerlei Probleme zu bekommen - gibt seine Kontaktdaten an, räumt direkt die eigene Schuld (!) ein und hofft dann, das schon alles nicht so schlimm wird. Kann man machen, kann schief gehen.
Wer sicher stellen will, dass er diese Probleme nicht bekommt, nimmt seinen Hund und geht. Mir ist klar, dass diese Sichtweise hier massiv kritisiert werden wird. Aber es ist auf Basis des Sachverhalts rechtlich zulässig. Und alle die, die das kritisieren werden, mögen bedenken: Was sagt ihr, wenn, nachdem man seine Kontaktdaten angegeben hat, und nach welchen Verfahren auch immer, der Hund auch ‚nur‘ mit einem Leinen- und/oder Maulkorbzwang endet?
Es ist - aus rein juristischer Perspektive, und darum geht es hier wie ich verstehe - nicht clever, seine Kontaktdaten in so einer Situation zu geben.
Und ob kausal ein Schaden entstanden ist, ist erstmal zu beweisen ...
Wie bitte soll dann ein Geschädigter seine Ansprüche geltend machen können?
Treu und Glauben und eine Wette mit Teufels grossmutter das der "Verursacher" sich kümmert?
Oder immer die Polizei zur "Feststellung" dazu holen?
Es ist nicht das Problem eines vermeintlichen Schädigers, wie ein vermeintlich Geschädigter Ansprüche geltend macht. Und mit Treu und Glauben hat das auch nichts zu zu tun.
Es ist einfach die Frage was man erreichen möchte. Und wenn man aus so einer Situation möglichst ohne Ärger rauskommen will, führt man weder Diskussionen mit der Gegenseite noch gibt seine Kontaktdaten. Es gibt dazu keinerlei Verpflichtung.
Lea2020 Ich verstehe nicht ganz deine Aussage in Bezug auf meinen Post
Es ist - aus rein juristischer Perspektive, und darum geht es hier wie ich verstehe - nicht clever, seine Kontaktdaten in so einer Situation zu geben.
Und ob kausal ein Schaden entstanden ist, ist erstmal zu beweisen ...
. Falls doch ein "Missgeschick" passiert, gibt man nicht einfach so seine Kontaktdaten raus. Unter keinen Umständen.
Ähm doch? Genau das tut man.
Der Hund ist ein 11 Monate alter Junghund, der das Kind aus Überschwang angesprungen hat. Da war keine Aggression und schon gar kein Biss. Die Verletzungen des Kindes sind durch den Sturz passiert und weder durch die Zähne noch die Krallen des Hundes.
Die Umstände sind egal, der Schaden an einem Kind ist entstanden und die Gefährdungshaftung ist verschuldensunabhängig.
Ich würde das meiner Haftpflichtversicherung melden und wenn ein Schreiben kommt, alles zu einem Fachanwalt geben und ausschließlich über diesen kommunizieren lassen.
Höchstens moralisch magst Du Recht haben ...
Wer war denn bei dem konkreten Anspringen Deines Hundes dabei ?
Ich, die Mutter, die Schwester, die höchstens 6/7 Jahre alt war und der Vater. Also definitiv mehr Leute auf der anderen Seite.
Also letztlich nur Personen, die als befangen anzusehen sind. Ich halte die Situation juristisch nicht für aussichtslos; meine Empfehlung ist aber, dass Du Dir einen Anwalt suchst und auf gar keinen Fall selber mit dem Ordnungsamt kommunizierst.
Wer war denn bei dem konkreten Anspringen Deines Hundes dabei ?
Guten Morgen,
es scheint wohl glücklicherweise eher harmlos gewesen zu sein: Einen richtigen Befund gab es nicht (Temperatur, Zähne, Zahnfleisch, Herz, Bauch unauffällig), Lea hat dann zwei Spritzen gegen Übelkeit bekommen. Der Speichelfluss hat gestern Abend noch aufgehört, die Nacht war ruhig, heute morgen wirkt sie etwas müde, sonst aber normal. Ich hoffe, dass das Thema damit erledigt ist ...
Hallo,
ich brauche bitte Eure Hilfe: Lea läuft seit ca. einer halben Stunde zunehmend Speichel aus der Schnauze (siehe Foto: https://ibb.co/HnJG7pv). Sie wirkt ansonsten völlig normal.
Habt ihr eine Idee, was die Ursache sein könnte? Meine Partnerin ist mit ihr auf dem Weg in die Tierklinik, telefonisch konnten die sich auch keinen wirklichen Reim machen.
Danke!!
Guten Morgen,
ich empfehle Dir einen Anwalt zu nehmen und dann
- Anzeige wegen versuchter gefährlicherer Körperverletzung und Nötigung zu stellen (wegen der Vorfälle aus den Absätzen 2 und 3)
- Deinem Nachbarn eine Unterlassungserklärung zu schicken in dem er aufgefordert wird, unter Klageandrohung seinen Hund nicht aus seinem Machtbereich zu lassen
- Eurem Vermieter mitzuteilen, dass ihr bei fehlender Abhilfe die nächste Miete um bis zu 50% kürzt
Das ist zT (jedenfalls der dritte Punkt) juristisch grenzwertig, führt aber bei den meisten Menschen dazu, dass sie eingeschüchtert sind und klein beigeben.
Alles Gute für Dich und Deine Freundin.