Beiträge von Lea2020

    Nein, und ich würde auch in Deutschland keine Immobilie kaufen.

    Dass es sich um keinen Mord handeln kann, wurde ja bereits gesagt. Vllt hilft Dir aber ein Gedankenexperiment: In §211 heißt es


    (2) Mörder ist, wer


    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

    einen Menschen tötet.


    Viele hier im Forum, und ich zähle mich auch dazu, möchten ihre Hunde, soweit möglich, wie einen Menschen behandeln. Analog könnte es daher heißen:


    (2) Tiermörder ist, wer


    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,


    ein Tier tötet.


    Wenn man nun Deine Situation unter meinen "analogen Mordparagraphen" subsumieren möchte, erkennt man:


    In Frage käme also nur ein "Tiermord" aus Heimtücke oder aus sonstigen, niedrigen Beweggründen. Die Diskussion, ob das Einschläfern als heimtückisch anzusehen ist, spare ich hier einmal aus. Bei einem Menschen, dem man eine Spritze gibt, ohne dass er weiß, dass die injizierte Substanz tödlich ist, würde man das bejahen. Ein Tier kann allerdings generell nicht wissen, ob eine Substanz tödlich ist - hier erreichen wir die Grenze meines Gedankenexperiments.

    Es kommt aber in Deinem Fall auf die sonstigen Beweggründe an. Hierunter versteht man allgemein Tatantriebe, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose, triebhafte Eigensucht bestimmt sind und deshalb besonders verachtenswert und die Tat daher als solche nicht mehr nachvollziehbar erscheint. Solche Tatantriebe scheiden bei Dir aus, Du ringst nach der richtigen Entscheidung für Deinen Hund.


    Widerum für Menschen hat mittlerweile auch das BVerfG anerkannt, dass zum Recht auf Leben auch das Recht auf selbststimmtes Sterben gehört. Nun kann ein Tier nicht selbstbestimmt sterben, so dass der Mensch hierfür die Verantwortung trägt. Dies sollte nach eigenen Maßstäben, nach dem Versuch, zu erkennen, wie sehr das eigene Tier leidet, geschehen. Den "perfekten" Moment wird vermutlich niemand treffen, vielleicht gibt es ihn auch gar nicht. Wenn die Motiviation darin liegt, das Bestmögliche für sein Tier zu tun, hat man aus meiner Sicht alles getan, was zu tun ist.


    Ich wünsche Dir, dass Du für Duna und Dich zur richtigen Entscheidung kommst.

    Wenn Du mit "weitergeben" verschenken meinst, ist das auch (nahezu) so. Allerdings kann man Eigentum eben nicht vermieten "wie man möchte", insbesondere, wenn es sich um Wohneigentum handelt; die Vertragsfreiheit ist hier sehr eingeschränkt.

    Daher werden wir nach Auszug der jetzigen Mieterin nicht mehr fremd vermieten. Möchte keines unserer Kinder das Haus beziehen, wird es verkauft. Allerdings lässt es sich aktuell zum Mietpreis definitiv nicht finanzieren. Es wird somit an jemand mit mehr finanziellen Möglichkeiten, als die unserer bisherigen Mieter (nach deren Aussagen), gehen.

    Das steht Dir natürlich frei.

    Manche nehmen keine Juristen, Studenten oder junge Leute als Mieter. Andere wollen keine Familien oder keine Haustiere.


    Gerade bei privaten Vermietern, die mit im Haus wohnen, kann ich das total verstehen, dass auch persönliche Gründe bei der Auswahl der Mieter eine große Rolle spielen.


    Bei gewerblichen Anbietern, die ganze Häuserblöcke vermieten, sehe ich das eher kritisch. Die haben aber auch andere Möglichkeiten, eventuelle Schäden durch Einnahmen an anderer Stelle zu kompensieren.

    Ein solcher Vermieter verstößt gegen das AGG; wer offen etwa keine "jungen Leute" als Mieter akzeptiert, wird schadensersatzpflichtig.


    Und es gibt mietrechtlich auch keinen Unterschied zwsichen privaten und gewerblichen Vermietern.

    Finde das nicht übergriffig. Jedem Menschen sollte freigestellt sein wie und an wen er sein Eigentum weitergibt. Wenn jemand schlechte Erfahrungen gemacht hat, darf er das auch einließen lassen.

    Wenn Du mit "weitergeben" verschenken meinst, ist das auch (nahezu) so. Allerdings kann man Eigentum eben nicht vermieten "wie man möchte", insbesondere, wenn es sich um Wohneigentum handelt; die Vertragsfreiheit ist hier sehr eingeschränkt.

    Wenn Haustiere in Deinem Mietvertrag pauschal verboten sind, musst Du gegen gar nichts vorgehen. Du kannst Dir einen Hund oder auch jedes andere Haustier kaufen, wogegen Dein Vermieter nichts wird machen können. Und er dürfte sich darüber auch nicht echauffieren - wer Verträge mit unwirksamen Klauseln schließt, ist selber Schuld.

    Ob man aber ein ‚gutes Mieter-Vermieterverhältnis‘ riskiert (was meiner Erfahrung nach ganz schnell nicht mehr gut ist, wenn es ums Geld geht …) oder lieber eine neue Wohnung sucht, die damit verbundenen Kosten trägt und am Ende auch nicht weiß, wie sich das Thema Hund dort entwickelt, muss jeder selbst bewerten.

    Dieser Artikel beschreibt die Rechtslage für Deutschland ganz gut:

    https://hug-rsh.de/2021/03/10/urteil-des-monats-2021-03/

    Rechtslage und im Falle eines Falles mit einem Anwalt gegen den eigenen Vermieter vorzugehen und/oder zu klagen, sind zwei Paar Schuhe. Meins wäre es nicht und ich würde mir wohl eher eine andere Wohnung suchen, bevor ich nach einer Auseinandersetzung mit meinem Vermieter womöglich langfristig terrorisiert werde.


    Zum Thema: Zwei Erwachsene und ein Hund auf etwas mehr als 70qm hier. Funktioniert gut.

    Naja. Es kommt doch an was im Vertrag steht. Warum - in diesen Tagen - eine neue Wohnung suchen, wenn die Vertragsklausel womöglich unwirksam ist? Ohne diese Kenntnis kann man die Sache doch gar nicht bewerten.

    Hallo,

    es sieht nun ganz gut aus: Lea hat am Fr die erste von 4 Entwurmungs-Tabletten (im Wochenrythmus) bekommen, das Husten/Würgen ist schon um vllt 80% zurückgegangen. Der Kardiologe konnte auf den Bildern keine Auffälligkeiten / bleibenden Schäden erkennen, so dass ich hoffe, dass wir trotz der Behandlungsfehler mit einem blauen Auge davon gekommen sind…

    Allen einen schönen Sonntag!