Lea2020 es geht doch hier nicht um Allgemeinklauseln, sondern um den individuellen Fall der TE. Und sie sagt, sie möchte das gute Verhältnis zum Vermieter nicht stören.
Du selbst kannst ja gerne deinen Vermieter, der die einzige andere Partei im Haus ist, rechtlich belehren und auf dein Recht - wenn nötig mit Rechtsstreit - pochen.
Ich persönlich würde das nie machen, das gibt nur böses Blut und ich hätte weder den Nerv, das durchzufechten, noch die Lust, auf rohen Eiern zu gehen oder dem Hund zuhause Socken anzuziehen, weil der Hund angeblich trampeln würde etc etc. Am Ende kann einem ein Vermieter eine Etage tiefer durch den Hund immer einen Strick drehen. Ein Zuhause soll ein Ort der Ruhe sein und wenn der Vermieter die Haltung nicht erlaubt, dann lohnt es sich mehr, sich etwas anderes zu suchen. In der Regel sind auch dem Vermieter gute Mieter im eigenen Haus oben drüber wichtig und da könnte ein gewisses Entgegenkommen möglich sein.
Zusätzlich dazu lasse ich beispielsweise mir auch eine schriftliche Einverständnis des Vermieters zeigen, wenn die Leute nicht in Eigentum wohnen. Können andere übertrieben finden, ich selbst kenne aber auch mehrere Fälle, wo der Hund schnell wieder weg musste, weil da geflunkert wurde.